01.06.2014, 20:50
(01.06.2014, 14:31)Drizzt schrieb:Das dachte ich eigentlich auch.(31.05.2014, 13:08)Prometheus2000 schrieb: Die Lage ist eindeutig. Der Springer, der seinen Versuch wegen der Verletzung abgebrochen hat befindet sich da schon im Wettkampf. Er wurde aufgerufen, beginnt und kann den Sprung aber nicht zu Ende führen. Er erhält dabei einen Fehlversuch.
Damit haben 7 Leute jeweils gültige Versuche und 2 Leute o.g.v.
Deswegen bekommen nur die 7 Leute mit den gültigen Versuchen weitere 3 Versuche gemäß IWR 180.5
Das seh ich anders.
Da der Acht- und Neuntplatzierte die gleiche Leistung erbracht haben,dürfen auch beide am Endkampf teilnehmen.
Ich muss allerdings sagen,dass das mein persönliches Verständnis ist,und ich mich bzgl IWR180.5 nicht schlau gemacht hab.
Mit "die gleiche Leistung erbracht" wird hier allerdings gemeint, sie hatten nur Ungültige.
Aber wenn der (verletzte) 8./9.) und der Springer mit den drei Nullern damit also "gleich" in der Rangfolge sind,
müssen auch beide zum Endkampf zugelassen werden.
H. Klimmer / sen.