28.07.2023, 10:21
Bei mir war es kein Sonderantrag, da eine Leistung unter Norm vorlag (110 m Hü. mit 1.067 m Hürdenhöhe), sondern in erster Instanz eine Anfrage ob ein Sonderantrag notwendig wäre.
Also vergleichbar mit Kugelquali mit höherem Gewicht, hier würde wohl auch keiner anzweifeln, dass es "gilt".
Also vergleichbar mit Kugelquali mit höherem Gewicht, hier würde wohl auch keiner anzweifeln, dass es "gilt".