27.01.2023, 17:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2023, 17:49 von Stelvio2017.)
Der valide Punkt ist sicherlich, dass Doping im Trainingsaufbau potenziell wirksam ist und mangels Tests übersehen werden könnte. Ein Blick in die WADA-Regeln:
isti_2023_w_annex_k_final_clean.pdf (wada-ama.org)
zeigt, dass sich die WADA dieses Problems bewußt ist. (Vgl. §§4.2/4.3).
Die Aussage: ...in der NCAA haben USADA-Tester nichtmal das Recht dazu."
ist schlichtweg falsch. Für die potenzielle USADA-Testpflicht spielt es überhaupt keine Rolle, ob jemand NCAA-Athlet, Profi oder sonstwas ist. Ausschlaggebend ist nur, ob er/sie ein "International Level Athlete" (Teilnahme an int. Meisterschaften) bzw. ein "National Level Athlete" (Teilnahme an nat. Meisterschaften) ist. Ab wann die nat. Dopingbehörde einen Athleten in einen Testpool eingliedert, obliegt - innerhalb der in § 4.3.2.b gesetzten Grenzen - ihr zu definieren. Für mich scheint aber schlüssig, dass spätestens bei Meisterschaftsteilnahme dies der Fall sein sollte.
Wenn wir nochmal zum Garland-Thema zurückspringen, so verstehe ich nicht, warum er nicht spätestens nach seiner 6/21 Trialteilnahme dem USADA-Testpool (sog. Clean Athletes Program) zugewiesen wurde. Nochmal, das ist völlig unabhängig von der NCAA-Thematik. Natürlich wäre es grundsätzlich zu begrüßen, wenn die NCAA sich dem WADA-Code unterwerfen würde. Und so auch entsprechende in-competition Tests liefern würde. Aber irgendwie sollten wir auch die Kirche im Dorf lassen. Mit den anstehenden "noch wichtigeren" Problemen (Einzelstaatenrecht / Angestelltenthematik / Quersubventionierung) wird es für die NCAA so schon nicht einfach, einigermaßen unbeschadet durch die nächsten Jahre zu kommen.
isti_2023_w_annex_k_final_clean.pdf (wada-ama.org)
zeigt, dass sich die WADA dieses Problems bewußt ist. (Vgl. §§4.2/4.3).
Die Aussage: ...in der NCAA haben USADA-Tester nichtmal das Recht dazu."
ist schlichtweg falsch. Für die potenzielle USADA-Testpflicht spielt es überhaupt keine Rolle, ob jemand NCAA-Athlet, Profi oder sonstwas ist. Ausschlaggebend ist nur, ob er/sie ein "International Level Athlete" (Teilnahme an int. Meisterschaften) bzw. ein "National Level Athlete" (Teilnahme an nat. Meisterschaften) ist. Ab wann die nat. Dopingbehörde einen Athleten in einen Testpool eingliedert, obliegt - innerhalb der in § 4.3.2.b gesetzten Grenzen - ihr zu definieren. Für mich scheint aber schlüssig, dass spätestens bei Meisterschaftsteilnahme dies der Fall sein sollte.
Wenn wir nochmal zum Garland-Thema zurückspringen, so verstehe ich nicht, warum er nicht spätestens nach seiner 6/21 Trialteilnahme dem USADA-Testpool (sog. Clean Athletes Program) zugewiesen wurde. Nochmal, das ist völlig unabhängig von der NCAA-Thematik. Natürlich wäre es grundsätzlich zu begrüßen, wenn die NCAA sich dem WADA-Code unterwerfen würde. Und so auch entsprechende in-competition Tests liefern würde. Aber irgendwie sollten wir auch die Kirche im Dorf lassen. Mit den anstehenden "noch wichtigeren" Problemen (Einzelstaatenrecht / Angestelltenthematik / Quersubventionierung) wird es für die NCAA so schon nicht einfach, einigermaßen unbeschadet durch die nächsten Jahre zu kommen.