19.06.2020, 12:32
(18.06.2020, 17:46)RalfM schrieb: Aber bei bekannter Mobilnummer vor der Tür zu stehen und nicht anzurufen, öffnet doch der Willkür Tür und Tor. Vielleicht versucht er gerade mit dem Nachbarn den Rasenmäher wieder anzuwerfen.
Ich weiß nicht ob Du mit den Statuten die auch Coleman unterzeichnet hat vertraut bist, aber zum einen können die Kontrolleure anrufen, müssen es aber nicht und insbesondere bei Wiederholungstätern tun sie es meist nicht (unsere Sprintladies sind allerdings schon mehrfach von den Kontrolleuern angerufen worden, sie waren allerdings in 5 min zur Stelle).
Das Ganze läuft unter Präsenzpflicht, wie bei so vielen anderen Arbeitnehmern auch (soviel zum Thema "bürgerliche Freiheiten"…). Auch home-office Nutzer haben Präsenzpflicht, sprich sie haben während der Arbeitszeit zu Haus zu sein und zur Verfügung zu stehen, auch wenn sie gerade nicht arbeiten. Die Dopingkontrolleure haben aber ebenfalls Regeln, nach Mitternacht "mal eben klingeln" dürfen sie nur bei bestehendem Verdacht (z.B. bei den Radsportlern der Tour de France wurde dies gemacht, weil man eben wusste, dass die sich ab 22.00 Uhr an den Tropf hingen…)
Wer "bürgerliche Freiheiten" als Schutzbrief für betrügerische Absichten nutzen möchte hat eben genau diese verwirkt. Vorbestrafte haben nun malauch nicht alle bürgerlichen Freiheiten, zu Recht!