10.03.2020, 17:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.03.2020, 17:34 von Sprunggott.)
Die Sache ist wirklich sehr kompliziert! Ich habe mich da selber vor einiger Zeit "Studienbedingt" sehr vertiefen müssen, und auch mit vielen Experten gesprochen. Zusammengefasst lässt sich folgendes sagen:
1. Die Test- Verfahren zur Proben- Analyse sind strikt festgelegt, und genau geregelt
2. Wenn diese nicht wie beschrieben gefordert durchgefürt werden (können), dann Einspruch= Freispruch!
(hier wird mit abgelegenen Trainingsorten gerne mal "gemogelt" - Stichwort TransportZeiten/ Kühlkette)
3. Durch die angegebenen Testverfahren weiß jeder "Spezialist" nach was und wie gesucht wird/ oder auch nicht.
In 99% der Fälle ist das chemische + physikalische Extraktion dann Massenspektrographie.
4. Was uns dazu führt, was macht so ein hochsensibles Gerät? Ganz einfach das was vorher Programiert wurde.
Es sortiert und vergleicht über eine Software Molekühlketten (in Substanzen) 0= positiv / 1= negativ...
z.B. Testosterone= 0 ; oder Testosterone plus einer nicht def. Molekühlkette= 1
5. Theoretisch sind für unterschiedliche Stoffe auch sehr diffenzierte Nachweise erforderlich - wird bei unter 3% der Proben
wohl willkürlich/ semimethodisch genauer gemacht (sorry hören- sagen, da erfährt man nix genaues).
Der "Rest ist Standart wie beschrieben). Verzwickt wird es bei Gen-Remarker Produkten oder Side-Products.
6. Um zu Wissen nach was man Suchen und Testen (muss) will, welche Verfahren damit nötig sind, und wie diese
festgelegt werden erfordert viel viel Geld und Zeit. Man hängt also zwangsläufig immer hinterher.
Was auch künftig zur Folge hat, dass viele Ihre Annerkennung im Nachgang per Post nach Hause geschickt bekommen.
Aber nur, wenn auch alle Finalisten getestet worden, und die Proben zum "Nachtest" zur verfügung stehen.
Alle anwaltlichen Raffinessen (wie Beweislast- Umkehrverfahren) lasse ich mal außen vor !
Möge auch künftig das schnellste Fleisch gewinnen - MUUH
1. Die Test- Verfahren zur Proben- Analyse sind strikt festgelegt, und genau geregelt
2. Wenn diese nicht wie beschrieben gefordert durchgefürt werden (können), dann Einspruch= Freispruch!
(hier wird mit abgelegenen Trainingsorten gerne mal "gemogelt" - Stichwort TransportZeiten/ Kühlkette)
3. Durch die angegebenen Testverfahren weiß jeder "Spezialist" nach was und wie gesucht wird/ oder auch nicht.
In 99% der Fälle ist das chemische + physikalische Extraktion dann Massenspektrographie.
4. Was uns dazu führt, was macht so ein hochsensibles Gerät? Ganz einfach das was vorher Programiert wurde.
Es sortiert und vergleicht über eine Software Molekühlketten (in Substanzen) 0= positiv / 1= negativ...
z.B. Testosterone= 0 ; oder Testosterone plus einer nicht def. Molekühlkette= 1
5. Theoretisch sind für unterschiedliche Stoffe auch sehr diffenzierte Nachweise erforderlich - wird bei unter 3% der Proben
wohl willkürlich/ semimethodisch genauer gemacht (sorry hören- sagen, da erfährt man nix genaues).
Der "Rest ist Standart wie beschrieben). Verzwickt wird es bei Gen-Remarker Produkten oder Side-Products.
6. Um zu Wissen nach was man Suchen und Testen (muss) will, welche Verfahren damit nötig sind, und wie diese
festgelegt werden erfordert viel viel Geld und Zeit. Man hängt also zwangsläufig immer hinterher.
Was auch künftig zur Folge hat, dass viele Ihre Annerkennung im Nachgang per Post nach Hause geschickt bekommen.
Aber nur, wenn auch alle Finalisten getestet worden, und die Proben zum "Nachtest" zur verfügung stehen.
Alle anwaltlichen Raffinessen (wie Beweislast- Umkehrverfahren) lasse ich mal außen vor !
Möge auch künftig das schnellste Fleisch gewinnen - MUUH