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Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - Druckversion

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Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - Jakob94 - 04.08.2022

Was für Offizielle müssen bei einer Veranstaltung mindestens anwesend sein, damit die Ergebnisse bestenlistenfähig sind? Die IWR nennt das nur für größere Veranstaltungen, für das kleine Sportfest habe ich nichts dazu gefunden. 
Wenn da jemand zusätzlich noch eine Quelle hätte (vielleicht bin ich auch nur zu doof, die richtige Regel zu finden) wäre das perfekt!


RE: Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - t.win.ning snail - 05.08.2022

In den Ergebnislisten werden immer ein Wettkampfleiter (des Veranstalters) [dafür gibt es sogar eine Ausbildung] und eine (neutrale) Verbandsaufsicht gelistet. Dazu gehören noch mindestens ein (ausgebildeter) Kampfrichter.

Letztendlich kann es niemand überprüfen, wenn das im Schlechtfall bei Vereinsmeisterschaften eine einzige Person ist, die keinerlei Ausbildung absolviert hat.

Genauere Hinweise gibt es in der DLO im Anhang 2.


RE: Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - diwa - 06.08.2022

Bestenlistenfähig sind erstmal _alle_ von einer Verbandsorganisation (Kreis, Bezirk, LV) genehmigten Veranstaltungen.
Dabei unterscheiden sich die Ebenen die genehmigen dürfen von LV zu LV.

Die genehmigende Organisation legt normalerweise auch die Aufsicht fest.
Und die Aufsicht bestätigt, das alles den Regeln gemäß durchgeführt wurde bzw. merkt an, was NICHT den Regeln entsprach...

ciao

dirk


RE: Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - Jakob94 - 06.08.2022

Schonmal vielen Dank für die Antworten! Vor allem der Hinweis auf den Anhang 2 der DLO hat mir geholfen. Konkret geht da darum, dass bei uns jemand der Meinung ist, es müsse immer ein Schiedsrichter anwesend sein, was ich bisher weder in der Praxis so erlebt habe, noch bei kleineren Sportfesten, Kreismeisterschaften usw. sinnvoll finde.


RE: Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - diwa - 07.08.2022

Also bei Kreismeisterschaften sollten schon auch Kampfrichter mit Schiedsrichter-Schulung anwesend sein.
Bei "kleineren" Sportfesten habe ich es auch schon erlebt, dass an den Anlagen je _ein_ ausgebildeter Kampfrichter von Helfern unterstützt wird.
Hier muss man abwägen und das zu beurteilen ist dann Sache der Aufsicht.
Als Aufsicht sollte ein erfahrener Kampfrichter bestellt werden - der aber _nicht_ als Kampfrichter an einer Anlage eingesetzt werden darf.

Leider wird das in den einzelnen LV sehr unterschiedlich gehandhabt...

ciao

dirk


RE: Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - t.win.ning snail - 07.08.2022

Selbst ein erfahrener Kampfrichter ist eigentlich nicht genug.

Der folgende Lehrgang zum Obmann vertieft nur ein wenig. Erst bei dem Schiedsrichter- und Wettkampfleiter-Lehrgängen setzt man sich (etwas) ausführlicher mit dem umfangreichen Regelwerk von IWR und DLO auseinander.

Letztendlich hängt es von der Einstellung ab, ob und wie man sich auf dem Laufenden hält (z. B. Regeländerung Weitsprungbalken). Leider hält sich landläufig immer noch die (falsche) Meinung der 'Erfahrenen', dass im Wettkampf z. B. "Lauf vor Wurf/Sprung geht".


RE: Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - Jakob94 - 07.08.2022

Also gibt es da keine Regel im eigentlichen Sinne für? Sondern das liegt dann im Ermessen desjenigen, der die Veranstaltung genehmigt bzw. später dann im Ermessen der Verbandsaufsicht?


RE: Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - diwa - 08.08.2022

Die genehmigende Organisation wird meist auf die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zurückgreifen.
Beim Antrag gibst Du ja nicht an, dass Du nur 2 ausgebildete Kampfrichter bei deinem 800-Teilnehmersportfest einsetzen willst.

Und ja, wenn die Verbandsaufsicht ihren Job ernst nimmt, müsste auf ein Missverhältnis KaRi/Athleten bzw KaRi/Helfer hingewiesen werden.

Ciao

dirk


RE: Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - Doberaner - 08.08.2022

Das sehe ich tatsächlich ein wenig anders. In einigen LVs gibt es die Regel, dass pro Anlage mindestens ein ausgebildeter Kampfrichter pro Anlage, bei Lauf Starter und Zielbildauswerter (eventuell Schiedsrichter) genügen, um einen Wettkampf bestenlistenfähig zu machen.
Ein Schiedsrichter hat ja die Aufgabe, bei Uneindeutigkeiten zu entscheiden. Muss ich den dann zwingend haben?
Die Genehmigung einer Veranstaltung auf LV-Ebene schließt nicht automatisch eine Verbandsaufsicht ein, das ist eher die Ausnahme, wenn das Meeting überregional werden soll bzw. es in der Vergangenheit Vorfälle gab.
Wenn ich gut ausgebildete Obleute habe (und die Ausbildung geht in einigen LV deutlich über die Grundausbildung hinaus!), können auch Wettkämpfe ohne designierten Schiedsrichter regel- und bestenlistenkonform ablaufen. Die Wettkampfleitung muss sich nur (hoffentlich im Vorfeld) überlegen, wie bei Streitigkeiten zu verfahren ist.

Meine persönliche Meinung als Minimum: Weitsprung/Dreisprung/Wurf/Stoß - 1x Obmann mit entsprechender Ausbildung, 2x Kampfrichter mit Grundausbildung für Nullmarke und Protokoll. Hochsprung 1x Obmann, 1x Kari Protokoll.
Lauf: Startordner, Starter, Rückstarter, 1x SR Bahn, 1x Zielbildauswerter


RE: Erforderliche Offizielle für BL-fähige Veranstaltung - diwa - 08.08.2022

DAS meine ich mit Unterschieden zwischen den LV.
In Hessen gibt es nur landesoffen (und höher).
Und eine Aufsicht muss sein.
Dabei schlägt der Kreis diese normalerweise vor, der LV kann aber jemand anderen bestimmen.

Ansonsten gehe ich mit Dir...

ciao

dirk