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Hochsprung - gültig oder nicht - Druckversion

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RE: Hochsprung - gültig oder nicht - lor-olli - 02.01.2020

Auch ohne Blutdruckanstieg kann ich kari.hgw nachvollziehen - die Beschreibung des Sprungs ist interpretierbar!
Es fehlt der Hinweis, dass der Wettkämpfer ÜBER die Latte zurücksprang, bei ausreichender Höhe hätte er auch UNTER Latte nach vorn durchtauchen können…
Im ersteren Fall klar ungültig, er war nicht mit dem GANZEN Körper über die Latte hinweg (das Nachziehbein hätte durchaus noch die Latte reißen können)
Im zweiteren Fall gültig, die Regel schreibt nicht vor, dass man auf der Matte landen muss.

Mit einem Video hätte sich die Diskussion nicht ergeben - und lor-olli's Sensationslust wäre befriedigt gewesen Wink (DEN Versuch hätte ich wirklich gern gesehen!)


RE: Hochsprung - gültig oder nicht - Drizzt - 03.01.2020

Na das unter der Latte durchtauchen, ohne mit dem zweiten Fuss auf der Matte zu sein,stell ich mir jetzt aber noch schwieriger vor..  Tongue ‌ 
Und ja,  den Versuch hätt ich auch gern gesehen!  Big Grin


RE: Hochsprung - gültig oder nicht - Delta - 30.07.2021

Er hat ja die Latte mit beiden Beihnen überquert oder nicht ? Mit nur 1 Bein keine Ueberquerung egal ob 1 m oder 1.80


RE: Hochsprung - gültig oder nicht - unruh - 15.01.2022

eine frage zu den Mattenhöhen.
Bei den Senioren muss sie wohl 70 cm betragen.
Wie ist das in den Altersklassen?
Wer nur noch 1,20/1,30 m hoch springt, für den sind 70 cm Mattenhöhe doch eher hinderlich, können es auch weniger sein?


RE: Hochsprung - gültig oder nicht - RalfM - 15.01.2022

Solange die Mattenhöhe noch deutlich erreicht wird, sehe ich das Problem nicht. Wenn die Mattenhöhe nicht mehr erreicht wird, ist das Problem die ausgeübte Sportdisziplin, nicht die Matte.


RE: Hochsprung - gültig oder nicht - unruh - 16.01.2022

das ist aber keine Antwort auf meine Frage
ob die Matte auch in allen Altersklassen 70 cm hoch sein muss.


RE: Hochsprung - gültig oder nicht - kari.hgw - 16.01.2022

Also in der IWR steht:
Bei Wettkämpfen nach Absatz 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6 „Internationale
Wettkämpfe“ aus den Definitionen darf die Aufsprungmatte nicht kleiner
sein als 6m lang, 4m breit und 0,7m hoch hinter der senkrechten Fläche
der Sprunglatte

und weiter unten:

Kommentar:
Bei anderen Wettkämpfen soll die Aufsprungmatte nicht kleiner als 5m lang,
3m breit und 0,7m hoch sein.

Die Höhe soll also immer 70cm betragen, in der Realität in deutschen Hallen und in Stadien kommt eine Matte mit 70cm Höhe aber nicht so häufig vor.


RE: Hochsprung - gültig oder nicht - matthias.prenzlau - 16.01.2022

Ich kann mich noch an eine Hallen-Landesmeisterschaft im Jahn-Sport-Forum erinnern.
​​​​​Ist ca. 20 Jahre her. Da haben uns die Kampfrichter die "letzte" Hochsprungmatte hingestellt.
Die war allerhöchstens kniehoch, also etwa 50cm. Wenn man gelandet ist, ist man bis auf den Boden (!) durch. Die Fallhöhe war auch ein besonderer Nervenkitzel.  Big Grin
Bin damals mit 1,93m Dritter geworden.


RE: Hochsprung - gültig oder nicht - gera - 17.01.2022

das Problem mit der Mattenhöhe in den Altersklassen scheint mir eher ein anderes zu sein.
Bin früher auch 1,80 runter in die Sandgrube gefallen, kein Problem. Ein 2,40-Springer fällt auch 1,70 bis zur Matte.
Die Altersklassespringer haben doch eher ein Problem mit zu hohen Sprungmatten.
Man braucht nämlich schon eine gewisse "Fallhöhe" um einen Sprung-egal welche Technik -  technisch ausspringen zu können.