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AntiDoping: GPS-Ortung von Athleten für Dopingtests - Druckversion

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RE: AntiDoping: GPS-Ortung von Athleten für Dopingtests - MZPTLK - 04.10.2014

(04.10.2014, 22:06)Atanvarno schrieb:
(04.10.2014, 21:28)MZPTLK schrieb: Per se wird niemand mit Verbrechern gleich gesetzt, aber wir müssen eine Koexistenz von Unschuld- und Schuldvermutung installieren, auch wenn es in unsere Köpfe schwer reingeht.
Mit der Argumentation kann man auch Prism rechtfertigen. Willkommen in der schönen neuen Überwachungswelt, wir haben ja schließlich nichts zu verbergen Angel
Die Überwachungswelt ist nun mal leider ein Selbstläufer(Wettlauf mit menschlichem Zerstörungspotential).
Es ist eine ganz leichte Übung, das nicht gut zu finden.
Ich bin froh, kein (von den Medien überwachter)Promi zu sein und hier unter Nick frei reden zu können.

Die Technologie ist seit Jahrhunderten dem Steinzeit-Menschen davon geprescht.
Ein Wunder, dass bisher nicht schon mehr passiert ist bei dem technischen und menschlichen Zerstörungspotential.

Wäre schön, wenn jedes Steinzeit-Individuum auf der Welt voll auf der Höhe der Technologie wissend, mündig und verantwortlich handeln könnte,
aber selbst wenn, würde das auch jeder tun?


RE: AntiDoping: GPS-Ortung von Athleten für Dopingtests - Javeling - 05.10.2014

(04.10.2014, 21:40)MZPTLK schrieb:
(04.10.2014, 21:24)Atanvarno schrieb: Du ignorierst weiterhin zwei schon angesprochene Punkte:

1) der Eintritt in einen Sportverein ist für einen Berufssportler nicht freiwillig. Er muss das tun, um seinen Beruf ausüben zu können
2) Vereine dürfen sich keine Regeln geben, die gegen Gesetze verstoßen

Zu 1: Wie grausam! Aber so ist das im (Erwachsenen-)Leben. Aber was hindert ihn eigentlich daran, auf Änderung der Bestimmungen hin zu wirken, oder bei Nicht-Akzeptanz einen Alternativ-Verband zu gründen?
Zu 1) Ein Berufssportler (hier Leichtathlet) tritt nicht in einen Verein ein (außer bei einem Wechsel). Er wird durch den Verein, dem Training und einer außergewöhnlichen Leistung 'freiwillig' zum Berufssportler. Er akzeptiert also freiwillig die IWR-Bestimmungen.

Wenn es einen 'Alternativ-Verband' geben würde, dann sicherlich nicht ohne Regeln........und ohne einen Mitgliedsausweis. Und wenn man mit den Antidoping-Bestimmungen nicht einverstanden ist, dann kann man immer noch z.B. im Pflegebereich freiwillig den Beruf eines Altenpflegers ergreifen. Jedoch......hier gibt es doch tatsächlich auch Regeln.
Wie grausam !

Heinz Engels, Mainz
 


RE: AntiDoping: GPS-Ortung von Athleten für Dopingtests - Atanvarno - 05.10.2014

(05.10.2014, 16:58)Javeling schrieb: Zu 1) Ein Berufssportler[...] akzeptiert also freiwillig die IWR-Bestimmungen.
Das kann man eben auch anders sehen, nämlich, dass er die Regeln nur akzeptiert, weil er keine andere Möglichkeit hat, sonst seinen Beruf ausüben zu können. Womit wir wieder bei Punkt 2) wären, nämlich der Frage, ob die Anti-Doping-Regeln, die sich die Verbände gegeben haben, gesetzeskonform sind?


RE: AntiDoping: GPS-Ortung von Athleten für Dopingtests - Robb - 05.10.2014

Wieviele unserer Leichtathleten sind wirklich Berufssportler? Viele sind bei der Bundeswehr/Bundespolizei oder beim Zoll in Sporteinheiten, beziehen da ein Gehalt und werden für den Sport freigestellt. Warum sind das Berufssportler? Ich würde sie als Profisportler bezeichnen, weil sie die meiste Zeit für den Sport verwenden, aber nicht als Berufssportler. Was gibt denn Martin Keller an, wenn er nach seinem Beruf gefragt wird, Bundespolizist oder Sprinter? Und wenn die meisten Athleten einen Hauptberuf haben, der ihnen den Sport ermöglicht, dann wäre eine lebenslange Sperre auch kein Berufsverbot, weil die Sperre den Hauptberuf nicht betrifft.


RE: AntiDoping: GPS-Ortung ..........- Geplantes Antidopinggesetz, neue Probleme ? - Javeling - 16.10.2014

Zitat:Aus DLV  "Flash-News des Tages" - 15.10.2014
DOSB-Generaldirektor Vesper befürchtet teure Klagen

Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) Michael Vesper befürchtet durch das geplante Anti-Doping-Gesetz teure Klagen gegen Sportverbände. „Das gravierende Problem ist, dass bei zwei parallel laufenden Verfahren am Ende unterschiedliche Urteile herauskommen könnten“, erklärte er in einem Beitrag der „Sport Bild“. „Was wahrscheinlich ist, weil das staatliche Verfahren nach der Unschuldsvermutung vorgeht. Der Richter muss von der Schuld und vom Vorsatz des Sportlers überzeugt sein.“ In der Sportgerichtsbarkeit gebe es dagegen bei einer positiven Dopingprobe die Schuldvermutung. „Die große Gefahr besteht, dass ein Sportler, der zwei Jahre gesperrt wird, im staatlichen Verfahren freigesprochen wird, vielleicht erst nach Ablauf der Sperre“, argumentiert Vesper. „Das könnte dazu führen, dass der Sportler versucht, Schadensersatz einzuklagen.“ dpa
Tja, da haben wir den Salat. Tongue
Dabei hörte es sich so gut an : 'Wer betrügt, der kann sich die Wettkämpfe in der Zelle ansehen'..... oder so ähnlich.
Hört sich aber auch verdammt gut an : Zwei Jahre Sperre wegen einer positiven Dopingprobe und Freispruch, da unschuldig. Thumb_down

Heinz Engels, Mainz


RE: AntiDoping: GPS-Ortung von Athleten für Dopingtests - Atanvarno - 16.10.2014

Genau auf diese Problematik hatte ich im Thread Startrecht verurteilter Dopingsünder - keine zweite Chance verdient mehrfach hingewiesen.


RE: AntiDoping: GPS-Ortung von Athleten für Dopingtests - RalfM - 16.10.2014

Ich würde es nicht als Salat bezeichnen, sondern als Konsequenz.

Ein Sportsystem, das die Instrumente eines Überwachungsstaats für seine Sportler für sich beansprucht, innerhalb eines Rechtsstaats, muss umgekehrt auch den Sportlern die Instrumente des Rechtsstaats gegen die Übergriffe von Sport-Funktionären zulassen.

Dazu gehört ohne jegliche Abstriche die Unschuldsvermutung gegenüber allen eines Regelverstosses beschuldigten Personen. Schuld muss NACHGEWIESEN werden im Rechtsstaat. Es gibt Indizienbeweise, aber die Hindernisse zur Anerkennung eines Indizien"beweises" liegen oft mit gutem Recht nahe der Höhe der Hoch- und Stabhochsprung-Weltrekorde.

In der Praxis ist es in unserem System Sportverbänden über juristische Werkzeuge nicht möglich, den Sportlern Regeln über deren grundgesetzlich garantierte Freiheiten hinaus aufzuzwängen. Am Ende könnte es sonst sehr teuer werden. Zum Glück! Gut! Gut! Aktive Sportler und Verbandsfunktionäre können sich nur auf die gemeinsamen Spielregeln einigen (denn ein Spiel ist es ja letztlich). Öffentlichkeit spielt dabei eine große Rolle, denn die Sportöffentlichkeit bestimmt durch ihre emotionalen Äußerungen ganz maßgeblich mit, wie die Spielregeln sein sollen.