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Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Druckversion

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RE: Doping- und Anti-Doping News (Aktuell: Owen Ansah) - CoachnEngineer - 18.07.2026

(18.07.2026, 11:26)Besiger schrieb: Ich habe erfahren, dass die Kontrolleure mit einer Body-Cam + Mikro ausgestattet sind, von daher müsste der Gesprächsverlauf dokumentiert sein. 
Zudem habe ich bezüglich Paragraph 5.4.3. mal die KI befragt ->

Der entscheidende Satz lautet:
Zitat:"If the Athlete refuses to sign ... or evades the notification, the DCO/Chaperone shall, if possible, inform the Athlete of the Consequences of a Failure to Comply..."
Übersetzt:
Zitat:Verweigert der Athlet die Bestätigung der Benachrichtigung oder entzieht er sich der Benachrichtigung, soll der Dopingkontrolleur den Athleten – soweit möglich – über die Folgen eines Nichtbefolgens informieren.
Warum das interessant ist
Ansah sagt öffentlich:
Zitat:„Zudem wurden keinerlei Konsequenzen aufgezeigt.“
Wenn das zutrifft, stellt sich die Frage:
War der DCO nach dem Standard verpflichtet, ihn über die möglichen Konsequenzen zu informieren?
Der Wortlaut sagt: „shall, if possible“.
Das bedeutet juristisch:
  • "shall" = grundsätzlich verpflichtend,
  • "if possible" = soweit dies möglich war.
War also genügend Zeit für eine Belehrung und hat sie trotzdem nicht stattgefunden, könnte das ein Punkt sein, den Ansahs Verteidigung aufgreift.
Aber Vorsicht
Der Absatz greift nicht in jedem Fall.
Er bezieht sich ausdrücklich auf Situationen, in denen der Athlet
  • die Benachrichtigung nicht unterschreibt oder
  • sich der Benachrichtigung entzieht.
Die eigentliche Frage lautet also:
War Ansah überhaupt schon offiziell benachrichtigt?
Oder anders:
  • Hat der Kontrolleur ihn bereits formell in die Kontrolle genommen?
  • Oder befand man sich noch im Stadium davor?
Davon kann abhängen, ob 5.4.3 überhaupt einschlägig ist.
Noch interessanter ist der nächste Satz
Zitat:"When possible, the DCO shall continue to collect a Sample."
Also:
Zitat:Wenn möglich, soll der Kontrolleur die Probenahme fortsetzen.
Das passt auffällig zu Ansahs Darstellung.
Er behauptet ja:
Zitat:Es wurde nicht angeboten, dass der Kontrolleur mit zum Flughafen fährt.
Der Standard verlangt zwar nicht, dass ein DCO jeden Flughafenbesuch mitmacht.
Aber er sagt ausdrücklich:
Zitat:Wenn möglich, soll die Probenahme fortgesetzt werden.
Die spannende Frage wäre also:
  • Wäre das hier praktisch möglich gewesen?
  • Oder war das objektiv ausgeschlossen?
Bedeutet das automatisch einen Freispruch?
Nein.
Selbst wenn der Kontrolleur gegen einen Verfahrensstandard verstoßen hätte, heißt das nicht automatisch, dass kein Anti-Doping-Verstoß vorliegt.
Aber:
Verfahrensfehler können bei der Bewertung des Falls erheblich sein.
Gerade weil Ansah sagt,
  • er habe nicht fliehen wollen,
  • er habe mit dem Kontrolleur gesprochen,
  • der Kontrolleur habe ihm sogar noch Glück gewünscht,
könnte die Dokumentation des DCO entscheidend werden.

Vielen Lieben Dank für die detaillierte Aufarbeitung des rechtlichen Sachverhalts. Es zeigt, dass dies ein spannendes Verfahren werden kann. Wichtig wird eben sein, was wie dokumentiert ist, z.B. wie es sich mit der Belehrung tatsächlich zugetragen hat. Wenn Ansah nichts untersschrieben hat und die Dokumentation ausschliesslich vom DCO vorgenommen wurde, ist für mich auch die Frage, wie glaubhaft das bewertet wird.   
Deswegen hätte ich gerne ein Regelwerk, welches solche Fälle vermeidet.


RE: Doping- und Anti-Doping News (Aktuell: Owen Ansah) - TranceNation 2k14 - 18.07.2026

(18.07.2026, 14:42)Atanvarno schrieb:
(18.07.2026, 12:09)Besiger schrieb: Sorry, das mit der Body-Cam war Fake-News

Wäre aber für solche Situationen durchaus sinnvoll, denn in einem Verfahren steht jetzt Aussage gegen Aussage

Nur wenn einer von beiden dort lügt...


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Besiger - 18.07.2026

https://www.sport1.de/news/leichtathletik/2026/07/der-komplizierte-fall-ansah


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Monte-Carlo - 20.07.2026

Mittlerweile hat sich die Nada ja auch gegenüber Bild und der Süddeutsche Zeitung geäußert, dass Ansah nach den Vorgaben über die Konsequenzen aufgeklärt wurde. Dies würde laut Bild sogar schriftlich von ihm vorliegen.
Die Glückwünsche "viel Glück" des Kontrolleurs könnten meiner Meinung nach trotzdem eine Strafe mindern. Ebenso der geschilderte Ablauf. Sollte die Nada Ansah freisprechen oder eine weitaus geringere Strafe (zum Beispiel von ein paar Monaten) wählen, würde der Fall automatisch der Wada zugespielt. Diese wird vor den CAS ziehen und der CAS wird trotz Berücksichtigung aller Fakten eine Sperrung von 1-2 Jahren aussprechen. So zumindest, wenn man die Vergangenheit heranzieht. Hier dürfte das Argument "Ansah hätte die Situation falsch eingeschätzt" deutlich weniger Relevanz haben. Ansah ist ein erfahrener Athlet und hat sich ja auch dem kompletten Anti Doping Code unterworfen. Dies wird ihm dann belastend ausgelegt. Sollte Ansah für ein oder zwei Jahre gesperrt werden, dann hätte dies ja auch gravierende Folgen für das Training. Er dürfte in dieser Zeit weder bei Bayer trainieren, nur freundschaftlichen Kontakt mit ihm haben und dürfte zudem keine Vereins- oder Stützpunktanlagen für das Training nutzen. Es stünden nur öffentliche Stadien zur Verfügung und diese dürfte er auch nur nützen, wenn keine anderen Gruppen dort trainieren. Zudem wären Sponsorengelder und sonstige Unterstützung sofort hinfällig. Dass er nach einer Sperre zu Bayer zurückkommen könnte, ist ebenso schwierig. Er würde offiziell als vorbestrafter Dopingsünder gelten, was den DLV und seine Trainer vor eine Zerreißprobe stellen würde.

Kurzfristig ist ja auch die Nominierung für die EM schwierig. Würde Ansah über Einzel nominiert und später rückwirkend gesperrt werden, nimmt er damit einem evtl. Sprinter den Einzelstartplatz weg. Neben Ansah haben die Direktnorm Wolf und Ansah-Peprah, aber es gibt ja noch Sprinter mit Norm vom letzten Jahr und Bestätigungsnorm von diesem Jahr. Diese wären auch für Einzel startberechtigt. Bei der Staffel sieht es noch schwieriger aus. Sollte er laufen und im Nachhinein gesperrt werden, wird die komplette Staffel disqualifiziert.

Man sieht, dass hier auch die Schwachstellen des AntiDoping Systems in Deutschland. Keiner glaubt nach den Schilderungen, dass Ansah wirklich versucht hat Doping durch seine Aktion zu verschleiern. Aber am Ende wird es genauso gehandhabt werden und muss es laut aktuellen Bestimmungen ja auch. Da die Nada sich nun auch in der Presse dazu äußert und den Schilderungen von Ansah widerspricht, wird sie sich nicht mit Verfahrensfehlern abgeben. Dies ist zumindest Stand heute zu befürchten.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Sprunggott - 20.07.2026

Ist doch sehr einfach: 
Er wird von der NADA Post bekommen um zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. 

Wenn Er den Sachverhalt ordentlich wiedergibt und aufzeigt, passiert gar nichts! 
Eine ähnliche Situation hatte ich auch schon vor Jahren bei meinen Athleten.
Eventuell mal vorher mit einem Juristen beim DLV Kontakt aufnehmen, und das abklären. 

Dazu ein Auszug der Athletenschutzrechte:
... das Recht, das Erscheinen in der Dopingkontrollstation aus guten Gründen zu verschieben, 
das Recht, über seine*ihre Rechte und Verantwortlichkeiten informiert zu werden, das Recht, 
alle Bedenken in Bezug auf den Ablauf aufzuzeichnen und das Recht, eine Kopie der Aufzeichnungen 
der Probenahme zu erhalten.

 Athleten*innen haben das Recht auf Gerechtigkeit, einschließlich des Rechts auf rechtliches
Gehör und des Rechts auf eine faire Anhörung in einem angemessenen Zeitrahmen vor einem
fairen, unparteiischen und operativ unabhängigen Disziplinarorgan mit einer zeitnahen,
begründeten Entscheidung, die insbesondere eine Erklärung der Gründe für die Entscheidung
enthält.
Im Rechtsmittelverfahren hat ein*eine Athlet*in ein Recht auf ein faires, unparteiisches und
operativ unabhängiges Disziplinarorgan, das Recht auf Vertretung durch einen Anwalt auf
eigene Kosten des*der Athleten*in und auf eine zeitnahe, schriftliche und begründete
Entscheidung...


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Monte-Carlo - 20.07.2026

(20.07.2026, 09:49)Sprunggott schrieb: Ist doch sehr einfach: 
Er wird von der NADA Post bekommen um zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. 

Wenn Er den Sachverhalt ordentlich wiedergibt und aufzeigt, passiert gar nichts! 
Eine ähnliche Situation hatte ich auch schon vor Jahren bei meinen Athleten.
Eventuell mal vorher mit einem Juristen beim DLV Kontakt aufnehmen, und das abklären. 

Dazu ein Auszug der Athletenschutzrechte:
... das Recht, das Erscheinen in der Dopingkontrollstation aus guten Gründen zu verschieben, 
das Recht, über seine*ihre Rechte und Verantwortlichkeiten informiert zu werden, das Recht, 
alle Bedenken in Bezug auf den Ablauf aufzuzeichnen und das Recht, eine Kopie der Aufzeichnungen 
der Probenahme zu erhalten.

 Athleten*innen haben das Recht auf Gerechtigkeit, einschließlich des Rechts auf rechtliches
Gehör und des Rechts auf eine faire Anhörung in einem angemessenen Zeitrahmen vor einem
fairen, unparteiischen und operativ unabhängigen Disziplinarorgan mit einer zeitnahen,
begründeten Entscheidung, die insbesondere eine Erklärung der Gründe für die Entscheidung
enthält.
Im Rechtsmittelverfahren hat ein*eine Athlet*in ein Recht auf ein faires, unparteiisches und
operativ unabhängiges Disziplinarorgan, das Recht auf Vertretung durch einen Anwalt auf
eigene Kosten des*der Athleten*in und auf eine zeitnahe, schriftliche und begründete
Entscheidung...

Absolut korrekt. So ist es. Im Zweifelsfall zählt aber ein anstehender Wettkampf nicht zu den Gründen um eine Dopingprobe abzubrechen. Hier sind vor allem medizinische Notfälle in der Vergangenheit berücksichtigt worden. Ausserdem ist es vermutlich so, dass du dich in den Ausführungen auf den sog. "missed test" beziehst. Hier kommt ja erstmal überhaupt nichts an die Öffentlichkeit. Dieses Verfahren läuft intern zwischen Athlet, Nada und evtl. Verband. Dann entscheidet die Nada ob sie einen "missed test" verhängt oder nicht. 

Bei diesem Fall ist ja schon viel an die Öffentlichkeit gelangt und wie schon in meinem Beitrag geschrieben, wird sich später die Wada einschalten und den CAS anrufen. Die Nada kann machen was sie will. Außer sie gibt Ansah die Höchststrafe und sperrt ihn für 4 Jahre. Dann wird die Wada das so auch akzeptieren.

Es ist wirklich ein richtig bescheidener Fall. Ich sehe Schuldige auf beiden Seiten und ein System was einfach nicht perfekt ist.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Reichtathletik - 20.07.2026

Was ich tatsächlich nicht verstehe ist, dass der Fall an der Öffentlichkeit ist. Wer hat das denn unter welcher rechtlichen Grundlage bekannt gegeben?


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Monte-Carlo - 20.07.2026

(20.07.2026, 10:40)Reichtathletik schrieb: Was ich tatsächlich nicht verstehe ist, dass der Fall an der Öffentlichkeit ist. Wer hat das denn unter welcher rechtlichen Grundlage bekannt gegeben?

Sowie die Nada ein Verfahren gegen einen Sportler einleitet, ist sie verpflichtet es auch zu veröffentlichen. Das ist so verpflichtend. Anders wie gesagt bei einem "missed test".


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Reichtathletik - 20.07.2026

(20.07.2026, 10:43)Monte-Carlo schrieb:
(20.07.2026, 10:40)Reichtathletik schrieb: Was ich tatsächlich nicht verstehe ist, dass der Fall an der Öffentlichkeit ist. Wer hat das denn unter welcher rechtlichen Grundlage bekannt gegeben?

Sowie die Nada ein Verfahren gegen einen Sportler einleitet, ist sie verpflichtet es auch zu veröffentlichen. Das ist so verpflichtend. Anders wie gesagt bei einem "missed test".

Also Verfahren verpflichtet, bei Sperren galt aber zuletzt Datenschutz? Deutschland ist manchmal sehr seltsam...


RE: Doping- und Anti-Doping News (Aktuell: Owen Ansah) - Atanvarno - 20.07.2026

(18.07.2026, 14:50)TranceNation 2k14 schrieb:
(18.07.2026, 14:42)Atanvarno schrieb:
(18.07.2026, 12:09)Besiger schrieb: Sorry, das mit der Body-Cam war Fake-News

Wäre aber für solche Situationen durchaus sinnvoll, denn in einem Verfahren steht jetzt Aussage gegen Aussage

Nur wenn einer von beiden dort lügt...

Owen Ansah sagt
Zitat:Zudem wurden keinerlei Konsequenzen aufgezeigt.

Die NADA sagt
Zitat:Ansah [wurde] nach den Vorgaben über die Konsequenzen aufgeklärt. Dies würde laut Bild sogar schriftlich von ihm vorliegen.