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DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - Druckversion

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RE: DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - Rolli - 30.04.2015

(30.04.2015, 12:59)Doberaner schrieb: Ich kann mit den neuen Gebühren sehr gut leben, wenn das Geld in den Landesverbänden bleibt. Da sind nicht alle gleich gut finanziell ausgestattet.

Weiß denn jemand konkret, ob der DLV das bekommt oder die LVs das einbehalten?
Das Geld wird nur dazu genutzt um die Finanzlöcher zu stopfen, die sich durch aufgeblähte und eingerostete Strukturen aufgebaut haben.

Ich habe sogar gehört, dass der Westf. Verband den Vereinen die Konten geplündert hat, ohne zu prüfen, ob die Konten überhaupt liquide sind.

TOLL !!!!


RE: DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - alex72 - 30.04.2015

War nicht gestern abend eine Info Veranstaltung dazu in Duisburg? 

Hat jemand etwas davon gehört? 


RE: DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - Mecklenburger - 01.05.2015

(30.04.2015, 13:21)alex72 schrieb: Soweit ich gehört habe ist die Verteilung zwischen dlv und lv noch umstritten. 

Die Verteilung soll 40 % DLV und 60 % LV sein. Bevor es zur Verteilung kommt, müssen aber die Landesverbände erstmal beschließen, ob sie überhaupt die Erhöhung wollen. Der DLV und auch die Vertreter der LV tun immer so, als ob das per Dekret von oben durch den Verbandsrat des DLV entschieden wird. Die Entscheidung liegt aber bei den Mitgliedern der LV. Nur sie können festlegen, welche Gebühren sie an die Verbände abführen. Meclenburg-Vorpommern hat den Finisher-Euro bereits abgelehnt. Andere Landesverbände folgen hoffentlich dem Beispiel.


RE: DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - alex72 - 01.05.2015

Also ich glaube das ist ein Missverständnis :

Der Verbandsrat ist nach der Satzung des dlv berechtigt Gebühren festzulegen.  diese.Satzung wurde von allen lv einzeln angenommen. 

Mir waere nicht bekannt dass der Beschluss den lv eine eigene Festlegung erlaubt. 

Wenn dem nicht so ist kann der lv zwar praktisch beschließen das einfach nicht umzusetzen. damit verstoesst er dann aber als lv gegen die Satzung des dlv der er.sich verpflichtet hat. 

Genauso gut koennte der lv neue hochsprungregeln beschließen.  das waere dann erstmal für den lv gültig,  aber ein klarer satzungsverstoss. 

Wenn die Unterwerfung unter die dlv Satzung direkt  in.der lv Satzung stehen sollte waere so ein lv Beschluss auch.noch offensichtlich rechtswidrig und damit von Anfang an unwirksam 


RE: DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - Mecklenburger - 01.05.2015

(01.05.2015, 14:19)alex72 schrieb: Also ich glaube das ist ein Missverständnis :

Der Verbandsrat ist nach der Satzung des dlv berechtigt Gebühren festzulegen.  diese.Satzung wurde von allen lv einzeln angenommen. 


Wenn die Unterwerfung unter die dlv Satzung direkt  in.der lv Satzung stehen sollte waere so ein lv Beschluss auch.noch offensichtlich rechtswidrig und damit von Anfang an unwirksam 

Das heißt nicht, dass a) solche Klauseln zulässig und b) gegenüber den Mitgliedern der Landesverbände wirksam sind.

Zulässig sind solche Klauseln nur, wenn sie der Regelungsgewalt des Verbandes unterworfen sind. Bei Wettkampfnormen ist das unproblematisch, die müssen vom Verband vorgegeben und einheitlich sein, damit die sportlichen Leistungen vergleichbar sind. Für Veranstaltungen eines Verbandes (DM, eigene Liga etc.) mag das auch noch gelten. Für sämtliche Straßen- und Volksläufe aber mit Sicherheit nicht. Die Verbände haben kein Monopol auf die Durchführung solcher Läufe.

Wirksam können solche Klauseln (sog. dynamische Verweisung) gegenüber den Mitgliedern der LV nur in Nebenordnungen sein. Eine dynamische Verweisung in der Satzung des LV ist unwirksam, weil sie nicht dem Publizitätserfordernis genügt. Formelle Voraussetzung jeder Satzungsänderung ist die Eintragung im Vereinsregister (§ 71 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei einer dynamischen Verweisung auf die Satzung des Dachverbandes funktioniert das schon mal nicht. Nebenordnungen (z. B. Gebührenordnung) müssen zu ihrer Wirksamkeit nicht veröffentlicht werden, können also auch dynamische Verweisungen enthalten.

Davon unabhängig steht es natürlich jedem LV frei, so eine Verweisung aufzuheben und die Gebühren eigenständig festzulegen. Der DLV kann die LV dafür nur sanktionieren, wenn der betreffende Sachverhalt seiner Regelungsgewalt unterliegt (was bei Gebühren für sämtliche Läufe nicht der Fall ist). Der DLV könnte ja mit deiner Argumentation alles verbindlich für die LV und ihre Mitglieder festlegen, z. B. dass alle Teilnehmer von Straßen- und Volksläufen nur noch mit Adidas oder mit pinken Schnürsenkeln laufen dürfen...


RE: DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - Mecklenburger - 01.05.2015

(30.04.2015, 13:42)alex72 schrieb: War nicht gestern abend eine Info Veranstaltung dazu in Duisburg? 

Hat jemand etwas davon gehört? 

Thema Laufgebühr: „Es wird noch mal darüber gesprochen“

Die erste Frage, die zu stellen ist, wurde natürlich nicht diskutiert: Sind die Verbände überhaupt befugt, eine Genehmigungsgebühr für sämtliche Straßen- und Volksläufe zu erheben. Danach kann man sich m. E. über die Höhe unterhalten.


RE: DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - Rolli - 01.05.2015

(01.05.2015, 18:51)Mecklenburger schrieb: Die erste Frage, die zu stellen ist, wurde natürlich nicht diskutiert: Sind die Verbände überhaupt befugt, eine Genehmigungsgebühr für sämtliche Straßen- und Volksläufe zu erheben.
Ja, weil der Begriff "Straßen- und Volkslauf" geschützt ist. Wald- und Wiesen- dagegen nicht.


RE: DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - Mecklenburger - 02.05.2015

Straßen- und Volksläufe sind in Deutschland nicht urheberrechtlich oder durch ein besonderes Leistungsschutzrecht geschützt. Ein Leistungsschutzrecht für Sportveranstaltungen wird zwar schon seit Jahren von den Verbänden gefordert (siehe z. B. Gutachten von Hilty/Henning-Bodewig), der Gesetzgeber hat aber bisher ein solches Recht nicht eingeführt. Der Begriff „Straßen- und Volkslauf“ hat damit nichts zu tun. Er ist im Übrigen auch nicht als Wortmarke geschützt. Da fehlt es bereits an der Unterscheidungskraft. Und selbst bei einem markenrechtlichen Schutz würde dies die Veranstalter nur hindern, den Begriff zu verwenden, nicht aber einen Straßen- und Volkslauf nach Definition des DLV durchzuführen.


RE: DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - PeterSaalmann - 02.05.2015

http://www.mittelbayerische.de/sport-nachrichten/prokop-arena-ist-eine-vertane-chance-21510-art1227970.html

steht später einiges zur Laufmaut drinne


RE: DLV beschließt Erhöhung der Genehmigungsgebühren - Mecklenburger - 03.05.2015

(02.05.2015, 12:16)PeterSaalmann schrieb: http://www.mittelbayerische.de/sport-nachrichten/prokop-arena-ist-eine-vertane-chance-21510-art1227970.html

steht später einiges zur Laufmaut drinne
Prokop: „In der Tat reden wir auch über eine Erhöhung. Allerdings muss man sehen, welche Gegenleistungen erbracht werden, beginnend mit dem Versicherungsschutz für die Läufer über einen Härtefonds bei Unfällen. Der Laufbereich profitiert ja ganz generell davon, dass der Verband Übungsleiter und Trainingsmaßnahmen bezahlt, dass er die ganze Logistik aufstellt, dass die Leistungen in Bestenlisten erfasst werden. Und so weiter und so fort. Die Erhöhung soll auch dazu dienen, neue Projekte im Laufbereich zu stemmen. Wir könnten mit den Mehreinnahmen neue Strukturen im Laufsport einführen und damit den Vereinen und Läufern wertvolle Hilfestellungen geben. Fakt ist: Die Mittel, die über diese Genehmigungsgebühr hereinkommen, werden eins zu eins in den Sport reinvestiert.“

Ich glaube, der Präsident will uns alle für dumm verkaufen. Fakt ist:

Verbandsangehörige Veranstalter sind über die Arag-Sportversicherung des jeweiligen LSB versichert. Kommerzielle Anbieter haben eine Veranstalterhaftpflicht. Der „Versicherungsschutz“ über den Härtefonds betrifft dagegen nur die „Milderung sozialer Härten durch finanzielle Hilfen bei Todesfällen“, auf die nach dem Härtefonds-Statut kein (!) Rechtsanspruch besteht. Der Beitrag beträgt im Übrigen nur 3 Cent/Finisher, und kann kaum eine Erhöhung der Gebühren rechtfertigen.

Auf die restlichen „Leistungen“ kann ein Veranstalter getrost verzichten. Ich bin selbst in einem Org.-Team. Die einzige Leistung des LV besteht darin, dass der Lauf im Volkslaufkalender aufgenommen wird. Bestenlisten werden in MV ehrenamtlich geführt.

Dass das Geld eins zu eins wieder in den Sport investiert werden soll, ist auch ein Witz. Zweck des DLV und der LV ist ausschließlich die Förderung des Sports. Das Geld darf nach den Satzungen der Verbände gar nicht für andere Zwecke ausgegeben werden!

Den eigentlichen Grund für die Lauf-Maut nennt Prokop ein paar Zeilen vorher: „Irgendwie muss der ganze Betrieb ja finanziert werden.“. Sprich die Verbände brauchen Kohle und haben die Laufbewegung als vermeintliche Einnahmequelle entdeckt!