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Startrecht verurteilter Dopingsünder - keine zweite Chance verdient? - Druckversion

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RE: Startrecht verurteilter Dopingsünder - keine zweite Chance verdient? - alist - 31.08.2014

(30.08.2014, 19:15) Atanvarno schrieb: Bist Du eigentlich nur deswegen so hart im Urteil, weil Du überzeugt bist, dass Powell, Gatlin, Merrit, Chambers, Gay et al. nach wie vor dopen (eine Überzeugung, die ich nicht bei allen teile), oder würdest Du tatsächlich j e d e s Dopingvergehen mit einer lebenslangen Meisterschaftssperre ahnden wollen, auch wenn der Athlet nach seiner Sperre clean ist?
Ja, in der Tat, das würde ich. JEDES Dopingvergehen zieht eine lebenslange Meisterschaftssperre mit sich - fertig, aus!

Das würde ich eher für Abschreckung halten als wachs-weiche Sperren - und nach 2 Jahren (oder auch nur 6 Monaten) geht alles so weiter wie bisher.


RE: Startrecht verurteilter Dopingsünder - keine zweite Chance verdient? - Atanvarno - 31.08.2014

(31.08.2014, 12:14)Robb schrieb: Das ist falsch, bei einigen Vorstrafen bist du auf Lebenszeit von bestimmten Berufen ausgeschlossen, diese werden nicht aus dem Führungszeugnis gelöscht, du kannst aber weiterhin in anderen Zweigen arbeiten. Genauso wäre es bei Dopern, sie dürften nicht mehr in der Leichtathletik "arbeiten", aber andere Tätigkeiten wären ihnen offen.

Das Bundesverfassungsgericht schrieb:Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis, vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll (vgl. BGHNJW 1975, 1712). Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird (vgl. BGHSt 22, 144, 145 f.). Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. BGHSt 28, 84, 85 f.).
Quelle

Wenn ich das lese, würde ich sagen, dass es eher unrealistisch ist zu erwarten, dass Dopingersttäter jemals mit einem Berufsverbot bestraft werden


RE: Startrecht verurteilter Dopingsünder - keine zweite Chance verdient? - DerC - 31.08.2014

(30.08.2014, 23:21)Robb schrieb: Gefängnisstrafe hätte eine ganz andere Wirkung und Dimension als die aktuell fast schon lächerlich kurzen Sperren. Ein Doper, der sich durch sein Doping sechsstellige Summen erschleicht, wird maximal zwei Jahre gesperrt, ein Betrüger, der sechsstellige Summen erschleicht, landet für mehrere Jahre im Gefängnis, wo ist denn da die Relation?

Oh je, hier geht einiges durcheinander. Man sollte immer scharf trennen zwischen den Gesetzen von Staaten und den Regeln des Sports.

Sportler müssen sich ja genauso staatlichen Gesetzen unterwerfen wie  andere auch. Genau wie ein Fußballer, der z. b. während eines Spiels einen anderen Spieler absichtlich stark körperlich verletzt, auch wegen Körperverletzung angeklagt werden kann, kann ein Sportbetrüger natürlich schon jetzt angeklagt werden. Dafür braucht es weder andere Regeln des Sports noch neue staatliche Gesetze.

Es steht doch jedem Betroffenen frei, Doper wegen Betrugs anzuklagen. Das ist ist doch vollkommen unabhängig davon. Nach meinen Informationen passiert das eher selten. Wenn man der Frage nachgeht, warum das nicht passiert, kommt man vielleicht eher weiter, als wenn man nach Lebenslangen Sperren und neuen Gesetzen schreit.

Es ist übrigens auch außerhalb des Sports so, dass längst nicht alle entlarvten Betrüger im Gefängenis landen, auch nicht bei sechs- oder gar siebenstelligen Summen. Soweit ich weiß sind z. B. Leute wie Alice Schwarzer und Klaus Zumwinkel bisher um den Knast rumgekommen, auch wenn letzterer eine Bewährungsstrafe erhalten hat.

Und um nochmal auf die Verhältnismäßigkeit zu kommen: Selbst bei groben Fouls, bei denen die Schädigung der Gesundheit von Gegenspielern in Kauf genommen wird, erhalten Fußballer normalerweise keine lebenslange Sperre.

Dazu gibt es außerhalb des Sports bei Körperverletzung oder Verkehrsdelikten mit Veletzten  häufig keine Gefängenisstrafen. Da erscheint es unverhätnismäßig, pauschal Gefängenisstrafen für Doper zu fordern.

Es ist auch extrem unlogisch. Der Sport bestimmt, was Doping ist, aber staatliche Gesetze sollen dass dann verfolgen? 

Ich stimme Attanvarno zu: Lebenslange Sperren bei Ersttätern führten dazu, dass weniger Doper gesperrt würden als bisher. Ein Anti-Dopinggesetz würde übrigens auch mehr negative als positive Folgen haben, u. a. könnte es die Wahrscheinlichkeit von gedopten Siegern sogar erhöhen. Das war jedenfalles sogar die gut begründete These eines wissenschaftlichen Artikels.

Viele Sportler oder Fans überschätzten die Dopingproblematik, weil sie zu sehr auf ihren Sport fixiert sind. Für die Gesellschaft insgesamt sind die Doper kein großes Problem, für manche Sportarten schon.

Gruß

C


RE: Startrecht verurteilter Dopingsünder - keine zweite Chance verdient? - Sebastian - 01.09.2014

Ganz abgesehen von "Beweislastumkehr" und was da noch so hinten dran steckt.
War es Dimitri Ovtcharov (deutscher TT-Spieler der absoluten Weltklasse), der positiv getestet wurde aber freigesprochen wurde? Begründung: Er weilte zum fraglichen Zeitpunkt in China und nahm "verunreinigtes" Fleisch zu sich.

Die Krux daran: Den Freispruch für Ovtcharov fand ich ein absolutes Unding, Doping ist Doping, ob unwissentlich oder nicht und gehört mit 2 Jahren Sperre bestraft...und prompt gab es natürlich weitere Fälle, die sich auf genau den gleichen Tatbestand beriefen und TADAA: Freispruch.

Andererseits: Geht es jetzt wirklich um so was Absolutes und Endgültiges wie eine lebenslange Sperre (faktisch Berufsverbot) kann man das nicht bringen. Es kann ja wirklich passieren, dass man mit Lebensmitteln unbeabsichtigt verbotene Substanzen zu sich nimmt. (Siehe auch Fall Sachenbacher-Glaubwürdigkeit hin oder her)

Dann müsste man auch noch qualitative Abstufungen über den grad des Vergehens einführen, also "wie wirksam war die Substanz" usw...ist das wirklich darstellbar?


RE: Startrecht verurteilter Dopingsünder - keine zweite Chance verdient? - longbottom - 01.09.2014

Der Grund, warum Ovtcharov freigesprochen wurde, war, dass in den Haaren der Funktionäre das gleiche Mittel festgestellt wurde. Es konnte dadurch festgestellt werden, dass alle das gleiche Fleisch gegessen haben und das verunreinigt war. Das ist eben nicht das gleiche, wie vorsätzlich zu dopen.