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Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Druckversion

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RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - schwellenmonster - 17.08.2026

(08.08.2026, 08:24)Roy Schmidt schrieb: Doch natürlich! Du musst IMMER an dem Ort anzutreffen sein der im Adams hinterlegt ist.
Der Unterschied zwischen dem 1h-Zeitfenster und einer anderen Zeit ist lediglich, dass du im Zeitfenster immer zu Hause sein musst (bzw an der Adresse die in dem Moment deine Übernachtungsadresse ist) und außerhalb des Fensters der Kontrolleur dich anruft (mit unterdrückter Nummer) wenn du nicht am angegebenen Ort bist und ihr 1h Zeit habt zusammenzutreffen.
Beide Fenster führen bei nicht antreffen zum Misstest.

Edit: Zu der vom Alex gefragten Prüfungssituation: dann kommt er mit in die Uni und wartet falls es nicht anders geht. Ich hatte innerhalb meiner Polizeiausbildung mehrere Kontrollen während des Unterrichts. Eine sogar während einer Klausur. Beim Praktikum auf dem Polizeirevier. Das Sicherheitspersonal an den Zugängen in Polizeigelände werden sogar darüber informiert das jederzeit ein Kobtrolleur kommen kann. Zu den Geländen haben ja normalerweise Zivilisten keinen Zugang. 

Ich war 16 Jahre in einem Testpool. Man gewöhnt sich dran und irgendwann akzeptiert man es einfach das es dazu gehört. Aber von außerhalb betrachtet ist es gerade in dem Zeitalter des Datenschutzes schon ein nicht zu verachtender Eingriff.

Also zumindest die Aussage, dass außerhalb des 60min-Fenster ein Missed Test (ist wahrscheinlich mit Misstest gemeint) ist falsch. Ein Missed Test ist im ISTI § 3.3  definiert als
Zitat:Missed Test: A failure by the Athlete to be available for Testing at the location and time specified in the 60-minute time slot identified in their Whereabouts Filing for the day in question, in accordance with Article 4.8 of the International Standard for Testing and Investigations and Annex B of the International Standard for Results Management. 

Zur Kernaussage (man muss außerhalb des 60min-Fenster erreichbar sein) finde ich zumindest nichts, was aber natürlich nicht die Abwesenheit beweist. Wenn ich aber an die Funkabdeckung in Deutschland denke und dann erst in anderen Ländern scheint es mir zumindest wenig praktikabel


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Atanvarno - 18.08.2026

(17.08.2026, 23:33)schwellenmonster schrieb: Zur Kernaussage (man muss außerhalb des 60min-Fenster erreichbar sein) finde ich zumindest nichts, was aber natürlich nicht die Abwesenheit beweist. Wenn ich aber an die Funkabdeckung in Deutschland denke und dann erst in anderen Ländern scheint es mir zumindest wenig praktikabel

Sie müssen nicht per se erreichbar sein, aber sie müssen zutreffende Angaben über regelmäßige Aufenthaltsorte machen, damit der DCO eine Chance hat, sie auch außerhalb des Fensters zu finden. Unzutreffende Angaben (bspw du hast angegeben auf Sportplatz A zu trainieren, trainierst aber regelmäßig auf Sportplatz B und C) können als "Filing Failure" gewertet werden und die gleichen Konsequenz wie ein missed test haben.

https://www.wada-ama.org/sites/default/files/2022-09/2022_09_23_approved_ec_isti_2023_redline_final_0.pdf Punkt 4.8.6.2


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Peter II - 18.08.2026

Zur Frage, wie sich Dopingkontrollen aus Sicht des Athleten abspielen, fiel mir gerade noch dieses Interview mit Per Günther (damals Basketball-Nationalspieler) ein:
https://www.youtube.com/watch?v=G734bzTy-kc

Hilft jetzt im Fall Ansah nicht weiter, aber als Außenstehender fand ich das ganz erhellend. Günther erzählt halt auch witzig, hat ihm ja mittlerweile den Job als Basketball-Experte bei Magenta eingebracht (abgesehen von seiner Expertise natürlich). Irgendwie gibt es in machen Sportarten mehr Experten, in der Leichtathletik doch eher Geschichtenerzähler.. anderes Thema.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - monkrunner - 18.08.2026

Da ist mir sogar ein Fußball-Bericht zum Thema aufgefallen, dritter Test verpasst von Laura Freigang: 
"Gemeint ist das schwebende Verfahren wegen Verstößen gegen die Dopingrichtlinien. Der Nationalspielerin droht eine Sperre von einem bis zwei Jahren. Der Fall liegt beim DFB-Kontrollausschuss."

Ja, Krawallblatt, aber irgendeine inhaltliche Substanz wird dran sein.
Es klingt für Laien nicht nachvollziehbar, die Verhältnismäßigkeit, wie auch der Per Günther unten es insgesamt bezeichnet. Das System birgt Gefahren. 


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Barnie - 18.08.2026

(17.08.2026, 19:17)runner5000 schrieb:
(17.08.2026, 18:40)Tom75 schrieb:
(17.08.2026, 18:19)tsg78hd schrieb: Gleich und gleicher: Das deutsche Anti-Dopingsystem muss reformiert werden


Ach herrjeh. 

Die Autorin hat offensichtlich wenig Ahnung von der Thematik.
Solch unausgegorenen Beiträge befeuern dann aber den Internet-Mob.

Dieser Artikel ist von vorne bis hinten einfach nur Quatsch.

Also das ist er ganz sicher nicht. Er betrachtet den Fall nur aus einer gänzlich anderen Perspektive der zivilen Gerichtsbarkeit und stellt grundsätzliche Fragen. Und die Prüfung der tatsächlichen Umstände und der Verhältnismäßigkeit des Strafmaß sind tatsächlich Anforderungen, die man nicht leichtfertig ausblenden sollte.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Atanvarno - 18.08.2026

(18.08.2026, 11:06)monkrunner schrieb: Da ist mir sogar ein Fußball-Bericht zum Thema aufgefallen, dritter Test verpasst von Laura Freigang: 
"Gemeint ist das schwebende Verfahren wegen Verstößen gegen die Dopingrichtlinien. Der Nationalspielerin droht eine Sperre von einem bis zwei Jahren. Der Fall liegt beim DFB-Kontrollausschuss."

Ja, Krawallblatt, aber irgendeine inhaltliche Substanz wird dran sein.
Es klingt für Laien nicht nachvollziehbar, die Verhältnismäßigkeit, wie auch der Per Günther unten es insgesamt bezeichnet. Das System birgt Gefahren. 

Wenn ausländische Athleten drei Strikes kassieren, wird fast automatisch angenommen, dass sie etwas zu verbergen haben oder im günstigen Fall unterstellt, dass sie selbst Schuld sind, wenn sie ihre ADAMS-Informationen nicht sorgfältig pflegen.

Trifft es deutsche Athleten wird plötzlich Systemkritik geübt Rolleyes


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - mark1967 - 18.08.2026

(18.08.2026, 11:47)Atanvarno schrieb:
(18.08.2026, 11:06)monkrunner schrieb: Da ist mir sogar ein Fußball-Bericht zum Thema aufgefallen, dritter Test verpasst von Laura Freigang: 
"Gemeint ist das schwebende Verfahren wegen Verstößen gegen die Dopingrichtlinien. Der Nationalspielerin droht eine Sperre von einem bis zwei Jahren. Der Fall liegt beim DFB-Kontrollausschuss."

Ja, Krawallblatt, aber irgendeine inhaltliche Substanz wird dran sein.
Es klingt für Laien nicht nachvollziehbar, die Verhältnismäßigkeit, wie auch der Per Günther unten es insgesamt bezeichnet. Das System birgt Gefahren. 

Wenn ausländische Athleten drei Strikes kassieren, wird fast automatisch angenommen, dass sie etwas zu verbergen haben oder im günstigen Fall unterstellt, dass sie selbst Schuld sind, wenn sie ihre ADAMS-Informationen nicht sorgfältig pflegen.

Trifft es deutsche Athleten wird plötzlich Systemkritik geübt  Rolleyes

Für Deutsche gilt schon immer die Unschuldsvermutung, in Ost wie West.  Dodgy Was ich bei der ganzen Sache nach wie vor nicht verstehe: Ansah muss doch klar gewesen sein, dass eine Verweigerung des Tests zur Sperre führen MUSS.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Atanvarno - 18.08.2026

(18.08.2026, 11:38)Barnie schrieb:
(17.08.2026, 19:17)runner5000 schrieb: Dieser Artikel ist von vorne bis hinten einfach nur Quatsch.

Also das ist er ganz sicher nicht. Er betrachtet den Fall nur aus einer gänzlich anderen Perspektive der zivilen Gerichtsbarkeit und stellt grundsätzliche Fragen. Und die Prüfung der tatsächlichen Umstände und der Verhältnismäßigkeit des Strafmaß sind tatsächlich Anforderungen, die man nicht leichtfertig ausblenden sollte.


Elke Lill schrieb:Es geht um die Frage, wie weit sich Spitzensportler allgemein zum Wohle eines fairen Sports traktieren lassen müssen? Müssen Spitzensportler jederzeit mit Eingriffen in ihre Intimsphäre rechnen und letzten Endes dadurch entmenschlicht werden?
[....]
Wo liegt also die Rechtssicherheit der Sportler und wie viel wiegt ihre Menschenwürde überhaupt noch? Eine Regelung, die so ausgelegt wird, dass „ein wichtiger Grund“ im Ergebnis letztlich nie vorliegt, und in der Folge die Sportler jederzeit Dopingkontrollen abgeben müssen, wie sie der Sanktionsbescheid mit der vierjährigen Sperre letztlich suggeriert, ist wohl verfassungswidrig.

Von einer Anwältin erwarte ich, wenn sie sich öffentlich zu einem Thema äußert, dass sie sich mit der geltenden Rechtslage beschäftigt hat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2018 geurteilt, dass die durch den Anti-Doping-Kampf entstehenden Grundrechtseingriffe bei Athleten verhältnismäßig und zulässig sind.

Bei den Argumenten zum Strafmaß wird's durch den Verweis auf "die unzähligen Skandale renommierter Politiker" auch noch ein bisschen populistisch, hanebüchen dann die Verschwörungstheorie von den bösen Ausländern, die deutsche Konkurrenten loswerden wollen. Ergänzend noch etwas whataboutism (wenn der DLV schon nichts gegen Rassismus tut, soll er sich wenigsten schützend vor einen schwarzen Athleten, der eines Anti-Doping-Vergehens beschuldigt wird, werfen)

Zitat:Es gibt im Fall Ansah diverse ihn entlastende Umstände: Er wurde vor und nach dieser nicht erfolgten Kontrolle ständig kontrolliert, ohne dass es Auffälligkeiten gegeben hatte.

Dass und warum das kein entlastender Umstand ist, wurde hier im Thread doch mehrfach erklärt.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - kanusommer - 18.08.2026

(18.08.2026, 11:06)monkrunner schrieb: Da ist mir sogar ein Fußball-Bericht zum Thema aufgefallen, dritter Test verpasst von Laura Freigang: 
"Gemeint ist das schwebende Verfahren wegen Verstößen gegen die Dopingrichtlinien. Der Nationalspielerin droht eine Sperre von einem bis zwei Jahren. Der Fall liegt beim DFB-Kontrollausschuss."

Ja, Krawallblatt, aber irgendeine inhaltliche Substanz wird dran sein.
Es klingt für Laien nicht nachvollziehbar, die Verhältnismäßigkeit, wie auch der Per Günther unten es insgesamt bezeichnet. Das System birgt Gefahren. 

Das habe ich auch gerade gelesen. Unter anderem steht, dass wohl an einem Tag mit Bundesligaspiel nicht privat (also im privaten Umfeld) getestet werden darf. Haben die Fußballer da wieder Sonderregeln? So eine Regelung für Leichtathleten und Ansah wäre aus dem Schneider...


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Barnie - 18.08.2026

(18.08.2026, 12:04)Atanvarno schrieb:
(18.08.2026, 11:38)Barnie schrieb:
(17.08.2026, 19:17)runner5000 schrieb: Dieser Artikel ist von vorne bis hinten einfach nur Quatsch.

Also das ist er ganz sicher nicht. Er betrachtet den Fall nur aus einer gänzlich anderen Perspektive der zivilen Gerichtsbarkeit und stellt grundsätzliche Fragen. Und die Prüfung der tatsächlichen Umstände und der Verhältnismäßigkeit des Strafmaß sind tatsächlich Anforderungen, die man nicht leichtfertig ausblenden sollte.


Elke Lill schrieb:Es geht um die Frage, wie weit sich Spitzensportler allgemein zum Wohle eines fairen Sports traktieren lassen müssen? Müssen Spitzensportler jederzeit mit Eingriffen in ihre Intimsphäre rechnen und letzten Endes dadurch entmenschlicht werden?
[....]
Wo liegt also die Rechtssicherheit der Sportler und wie viel wiegt ihre Menschenwürde überhaupt noch? Eine Regelung, die so ausgelegt wird, dass „ein wichtiger Grund“ im Ergebnis letztlich nie vorliegt, und in der Folge die Sportler jederzeit Dopingkontrollen abgeben müssen, wie sie der Sanktionsbescheid mit der vierjährigen Sperre letztlich suggeriert, ist wohl verfassungswidrig.

Von einer Anwältin erwarte ich, wenn sie sich öffentlich zu einem Thema äußert, dass sie sich mit der geltenden Rechtslage beschäftigt hat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2018 geurteilt, dass die durch den Anti-Doping-Kampf entstehenden Grundrechtseingriffe bei Athleten verhältnismäßig und zulässig sind.

Bei den Argumenten zum Strafmaß wird's durch den Verweis auf "die unzähligen Skandale renommierter Politiker" auch noch ein bisschen populistisch, hanebüchen dann die Verschwörungstheorie von den bösen Ausländern, die deutsche Konkurrenten loswerden wollen. Ergänzend noch etwas whataboutism (wenn der DLV schon nichts gegen Rassismus tut, soll er sich wenigsten schützend vor einen schwarzen Athleten, der eines Anti-Doping-Vergehens beschuldigt wird, werfen)

Zitat:Es gibt im Fall Ansah diverse ihn entlastende Umstände: Er wurde vor und nach dieser nicht erfolgten Kontrolle ständig kontrolliert, ohne dass es Auffälligkeiten gegeben hatte.

Dass und warum das kein entlastender Umstand ist, wurde hier im Thread doch mehrfach erklärt.

Also ich teile nicht Alles, was Sie so schreibt. Insbesondere die Passagen, die mehr von Vermutungen und Verdächtigungen zeugen als von juristischen Inhalt, haben m.M. in so einem Artikel nichts zu suchen.

Nachdem ich den Beitrag jetzt aber nochmals gelesen habe, das Meldesystem und die Meldepflichten werden in diesem gar nicht thematisiert. Mit Verhältnismäßigkeit ist dort die Höhe der Strafe im Verhältnis zum Vergehen gemeint. Das Beispiel des Tennisspielers Jannik Sinner zeigt doch ziemlich deutlich, dass es durchaus Abstufungen bei der Strafbemessung gibt und dieses auch in diesem Fall berücksichtigt werden muss.

Und wie gesagt, Sie betrachtet die zivilrechtliche Seite, und dort spielen natürlich Umstände wie "nie auffällig" schon eine Rolle. Aber ich gebe zu, in der Sportgerichtsbarkeit sieht das ein bisschen anders aus.