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Startrecht? - Druckversion

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RE: Startrecht? - t.win.ning snail - 04.12.2014

@Drizzt,

nach meinen Recherchen wurde die DLO hierfür im Anhang 1 "Zusatzbestimmungen zur Bildung von Startgemeinschaften" am 25. Februar 2011 durch den Verbandsrat erweitert und geändert.


RE: Startrecht? - Drizzt - 04.12.2014

Dann hatte ich wohl noch ne alte.
Oder falsche Gedanken im Hirn. Confused


RE: Startrecht? - S_J - 27.11.2024

Wie sieht es eigentlich bei Veranstaltungen aus, für die kein Startrecht erforderlich ist, sprich beispielsweise Straßenläufe?

Wenn ein Athlet bei Verein X Mitglied ist und dort sein Startrecht hat, kann er dann an einem Straßenlauf (keine Meisterschaft o.Ä.) für Verein Y, bei dem er ebenfalls Mitglied ist, teilnehmen?

Der Fall ist durch die DLO ja nicht klar geregelt, finde ich.

Und, falls das erlaubt ist, wie sieht es in dem Fall dann mit Bestenlistenfähigkeit aus?


Edit: vielleicht ist der Thread besser unter "Wettkampfregeln" aufgehoben...?


RE: Startrecht? - menarfin - 27.11.2024

Mit sowas sollte man soweit ich weiss extremst vorsichtig sein. Bei "inoffiziellen" Strassenlaeufen (also sowas wie 7km um den Weihnachtsmarkt) mag das vielleicht gehen (weiss ich aber nicht genau), aber bei vermessenen, bestenlistentauglichen Strecken sollte man das besser bleiben lassen. Das kann richtig Aerger bis hin zu Sperre geben.


RE: Startrecht? - S_J - 27.11.2024

Ich stimme dir zwar zu, dass man es lassen sollte, aber mich würde tatsächlich interessieren, auf welcher Regel die Sperre basieren würde?


RE: Startrecht? - menarfin - 27.11.2024

Wenn du in einer Saison für zwei Vereine startest wirst du halt gesperrt. Ist die gleiche Regel wie auf der Bahn, welche genau das ist weiss ich aber nicht. Wir hatten das hier mal vor längerer Zeit dass ein Läufer zwar für uns gestartet ist, aber er wurde unterstützt von einem Sportgeschäft in seinem kleinen Heimatort. Dieses Sportgeschäft hat auch einen Volkslauf ausgerictet bei dem er dann starten sollte. Das war ein ziemliches hin und her, wie das gelöst wurde weiss ich aber nicht mehr. Da hatte auf jeden Fall aber auch eine Sperre im Raum gestanden.


RE: Startrecht? - S_J - 27.11.2024

Die gleiche Regel wie für die Bahn kann es ja nicht sein, da für Bahnwettkämpfe eine Startpasspflicht herrscht, von der aber eben Straßenläufe explizit ausgenommen sind. Ansonsten müssten ja die ganzen Hobbyläufer einem Verein beitreten und einen Startpass erwerben. (Die Vor- und Nachteile davon seien einmal außen vorgestellt)


RE: Startrecht? - diwa - 28.11.2024

Dass hier auch die eventuelle Bestenlistenfähigkeit der Leistung eine Rolle spielt, wurde ja schon erwähnt.
Demnach wäre es ok, wenn ein Athlet an einem Lauf für SEINEN Verein an den Start geht.
Es wäre auch ok, wenn er für SEINEN Verein an den Start geht, dieser aber anders geschrieben wird.
Problematisch wird es mMn, wenn er für einen Fantasieverein ("die Kilometerlutscher") startet.
Und ein falscher Verein würde mMn gegen einen Eintrag in die Bestenliste sprechen.

Wobei es natürlich auch Ausnahmen gibt.
Startet der Athlet z.B. für seine Uni oder seinen Kreis oder Bezirk, sollte nichts gegen die Bestenlistenfähigkeit sprechen.


RE: Startrecht? - S_J - 28.11.2024

Dass Starts für Hochschulmeisterschaften, Kreisvergleiche, Länderkämpfe und selbstverständlich auch Einsätze im Nationaltrikot bestenlistenfähig sind, ist ja klar.

Wenn ein Start für einen zweiten Verein "nur" den Eintrag in die Bestenliste gefährden würde, wäre das ja eine andere Sache, als wenn es, wie von menarfin geschrieben, zu einer Sperre kommen könnte. Das muss doch irgendwo eindeutig geregelt sein?

Wenn es hier keiner weiß, werde ich die Regelexperten des Verbandes fragen.