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RE: Anti-Doping-Gesetz - MZPTLK - 20.03.2015 Prof. Dr. Werner Franke am 31.1.2015 in einem Interview mit Claus-Peter Bach von der Rhein-Neckar Zeitung: Zitat:Das Gesetz soll nur für Berufssportler gelten. RE: Anti-Doping-Gesetz - Javeling - 27.03.2015 Zitat:http://www.focus.de/sport/mehrsport/sportpolitik-kabinett-verabschiedet-entwurf-fuer-anti-doping-gesetz_id_4568669.htmlDas Gesetz ist also auf dem Weg.......und potentielle StraftäterInnen - hier KaderathletenInnen des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) - müssen mit Haftstrafen rechnen. Die Freizeit-, Hobby-LeichtathletenInnen können/könnten beruhigt weiterschlucken - wenn sie es unbedingt möchten -, denn ihnen geschieht nichts....nach dem neuen Gesetz. Denn nach dem anderen(!) Gesetz ist Selbstdoping nicht strafbar ! ![]() Heinz Engels, Mainz RE: Anti-Doping-Gesetz - gera - 27.03.2015 ein guter Anfang RE: Anti-Doping-Gesetz - RalfM - 27.03.2015 (27.03.2015, 16:13)Javeling schrieb: Das Gesetz ist also auf dem Weg.......und potentielle StraftäterInnen - hier KaderathletenInnen des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) - müssen mit Haftstrafen rechnen.Die Gedankenverirrung manifestiert sich in diesen Worten: Wer in einen Leichtathletik-Kader berufen wird ist also potentielle Straftäterin und muss mit Haftstrafe rechnen. Klingt ja sehr motivierend für den überbordenden LA-Nachwuchs. RE: Anti-Doping-Gesetz - Javeling - 28.03.2015 (14.11.2014, 15:41)Javeling schrieb:Das hatte ich damals geschrieben. Vielleicht kann mir jetzt ein LA-Forum-Rechtsgelehrter mal sachlich erklären, ob sich im neuen, 'auf den Weg gebrachten Gesetz' etwas geändert hat - was ein Rechtslaie nicht erkennt -.(14.11.2014, 00:16)RalfM schrieb:So ist es. Wenn sich der deutsche Staat 'einmischt', dann kann es nur ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht für alle deutschen Staatsangehörigen geben. GG Artikel 19 (1) - (4). 'Das Gesetz muss allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten'!(13.11.2014, 23:34)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Auch ist es m.E. ausreichend, nur die mit professionellen Sport Beschäftigten (Kaderathleten) mit Sanktionen zu belegen.Aber wie soll das denn umsetzbar sein? Kurz : Was ich nicht begreife : Ein deutscher Staatsbürger darf ein paar Gramm UM besitzen, ein Kaderathlet nicht. Im neuen Anti-Dopinggesetz greift doch der Staat ein und bestraft einen potentiellen Kaderathleten-Täter, der aber auch Staatsbürger ist. Der 'Staatsbürger-Täter' wird nicht bestraft. Da der Kaderathlet ein Mitglied der NADA-RTP ist, unterliegt er aber schon den Richtlinien dieser TESTING POOLS und wird bei Verstößen bestraft. Er darf also für eine gewisse Zeit (z.B. bis zu zwei Jahren) nicht an den LA-Wettkämpfen teilnehmen. Sollte er als Staatsbürger gegen das StGB verstoßen haben (z.B. Vertragsbruch mit Sponsoren), so greift hier das 'Staatsgesetz'. -Irrtum vorbehalten- Heinz Engels, Mainz RE: Anti-Doping-Gesetz - Hellmuth K l i m m e r - 30.03.2015 (28.03.2015, 13:17)Javeling schrieb:(13.11.2014, 23:34)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Auch ist es m.E. ausreichend, nur die mit professionellen Sport Beschäftigten (Kaderathleten) mit Sanktionen zu belegen.Kurz : Was ich nicht begreife : Ein deutscher Staatsbürger darf ein paar Gramm UM besitzen, ein Kaderathlet nicht. Im neuen Anti-Dopinggesetz greift doch der Staat ein und bestraft einen potentiellen Kaderathleten-Täter, der aber auch Staatsbürger ist. D a s ist wirklich nicht so schwer zu begreifen! Da es in unserer Gesellschaft privat jedem erlaubt ist, sich selbst zu schädigen, durch Rauchen, Trinken, Kiffen, ... (ich würde das, wenn's extensiv und häufig geschieht auch bestrafen!) ist es (z. B. das "Komasaufen") "legal". Da Leistungssportler (Kaderathleten des DOSB) sich in einem fairen Vergleich mit anderen Sportlern befinden, müssen für alle gleiche Bedingungen gelten! Das heißt: Athleten, die sich einen nicht erlaubten Vorteil verschaffen verhalten sich nicht fair gegenüber ihren Konkurrenten - und das m u s s sanktioniert werden. Ich bin froh, dass das Dopinggesetz nun bald eingeführt wird; auch wenn's weiterhin Doper geben wird. Dreisten Menschen ist nicht zu helfen. Solche erlebte ich im DDR-Sport en masse. ![]() H. Klimmer / sen. RE: Anti-Doping-Gesetz - Javeling - 30.03.2015 Hellmuth, wir sind uns doch einig, dass Sanktionen bei Doping-Verstößen erfolgen müssen. Bei mir geht es einerseits um einen Kaderathleten - KA -(w & m), andererseits um einen Staatsbürger (SB). Da der KA auch ein deutscher SB ist, so kann er eigentlich nicht doppelt bestraft werden. Bei einem gleichen Vergehen wird der SB (z.B. erlaubten Besitz) nicht bestraft. Der KA unterliegt aber dem NADA-RTP und wird bei Verstößen bestraft. Das ist auch gut so. Sollte dieser KA auch noch gegen das StGB verstoßen haben, so greift der Staat - wie auch beim SB - ein. Bei schweren Vergehen droht hier eine Haftstrafe. Da es diese Gesetze schon gibt, braucht man nach meiner Meinung kein neues Gesetz, bei dem der Staat in den sportlichen Bereich eingreifen muss ! Wenn ein KA tatsächlich gegen die NADA-Richtlinien verstossen hat und vom Staat mit einem Gefängnisaufenthalt bestraft wird, so werden andere ausländische AthletenInnen bei einem gleichen Vergehen 'nur' mit einer Wettkampfsperre bedacht und brauchen nicht durch "Schwedische Gardinen" gucken. ![]() Zitat:Da Leistungssportler (Kaderathleten des DOSB) sich in einem fairen Vergleich mit anderen Sportlern befinden, müssen für alle gleiche Bedingungen gelten!Richtig, darum geht es : Faire Bedingungen für ALLE AthletenInnen : In- und Ausland ! Heinz Engels, Mainz RE: Anti-Doping-Gesetz - Atanvarno - 30.03.2015 Wieviel Geld kostet eigentlich so ein Gesetzgebungsverfahren bis zur vollständigen Umsetzung? Wieviel effektiver könnte wohl die NADA einen solchen Betrag zur Dopingbekämpfung einsetzen? RE: Anti-Doping-Gesetz - Javeling - 30.03.2015 (30.03.2015, 14:14)Atanvarno schrieb: Wieviel Geld kostet eigentlich so ein Gesetzgebungsverfahren bis zur vollständigen Umsetzung? Man sollte mal darüber nachdenken. Auch empfehle ich diesen Artikel. Hier wird auch geschrieben, dass es in anderen Ländern schon ein derartiges /oder ähnliches Gesetz gibt. Das heißt also, dass hier der Staat (welcher eigentlich?) eingreift, wenn Spitzensportler sich aus einem Leistungsstreben heraus dopen, um sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz im Wettkampf zu verschaffen. Was hat denn dann eigentlich die WADA für eine Aufgabe, wenn es der Staat schon richtet ? Für die sogenannten 'Hintermänner', die mit den UM handeln, da ist bei uns das StGB zuständig, nicht die NADA. So sollte es auch bleiben. Heinz Engels, Mainz Nachtrag : Ich habe gerade gelesen, dass es in Frankreich dieses Gesetz gibt. RE: Anti-Doping-Gesetz - Mockauer - 01.04.2015 Habe gestern ein Radio-Bericht über Doping im Breitensport gehört. Wo vorallem die Volksläufe angesprochen wurden. Ich war total erstaunt, dass man für einen HM dopen sollte. Ich bin selber Sonntag einen HM gelaufen, aber mir würde nie in den Sinn kommen irgendetwas verbotenes einzuwerfen. Es soll ja jetzt in Köln eine neue Methode "erfunden" worden sein, welche den Dopingtest billiger machen, aber flächendeckend wird es bei solchen Volksläufen nicht kommen sagte man auch in dem Bericht. Ich verstehe nicht wieso man bei einem Volkslauf sich dopen sollte um es durchzuhalten, da muss man eben mal ein wenig trainieren, ohne Training oder Vorkenntnisse/-belastung würde ich mich an keinen Halbmarathon oder mehr wagen. |