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Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - Druckversion

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RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - Reichtathletik - 05.09.2025

Grundsätzlich finde ich es in einem Rechtsstaat schon richtig, dass keine Namen veröffentlicht werden.
Gleichwohl haben wir noch keinen sinnvollen Umgang gefunden, wie relevante Institutionen (Vereine, Verbände) über die Gründe einer nicht weiter Beschäftigung informiert werden können. Das war ja auch im Handball das Problem. Wird man letztlich nie ganz auflösen können.


RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - mariusfast - 05.09.2025

(05.09.2025, 20:29)runner5000 schrieb: Thorwirth hat sogar die Initialien der Person benannt. Ich finde auch nicht richtig, dass der Name wie Bild schrieb aus Persönlichkeitsschutz geheim gehalten wird, obwohl in der Szene die meisten darüber Bescheid wissen. Aber offensichtlich auch nicht alle, sonst würde er ja nicht immer noch irgendwie tätig sein.

Bei PA hat das vor 2-3 Jahren besser funktioniert, dass er tatsächlich nirgends mehr einen Fuß auf den Boden bekommen hat und jetzt die Szene komplett verlassen hat.
Initialien finde ich grds. noch kritischer. DANN geraten Personen in Verdacht, die damit nicht gemeint sind. Auch wenn man es  herausfinden könnte.


RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - S_J - 05.09.2025

(05.09.2025, 20:29)runner5000 schrieb: Thorwirth hat sogar die Initialien der Person benannt. Ich finde auch nicht richtig, dass der Name wie Bild schrieb aus Persönlichkeitsschutz geheim gehalten wird, obwohl in der Szene die meisten darüber Bescheid wissen. Aber offensichtlich auch nicht alle, sonst würde er ja nicht immer noch irgendwie tätig sein.

Bescheid wissen und Konsequenzen daraus ziehen, sind eben zwei verschiedene Paar Schuhe. Insbesondere solange kein belegtes strafrechtlich relevantes Vergehen öffentlich wird. Da sind viele Vorstände und Funktionäre, die viel Wert auf Erfolge legen, dann doch sehr kompromissbereit.

Daraus ergibt sich dann auch die Frage, wo da die Grenze ist zwischen der Unschuldsvermutung und der Ermöglichung bzw. Vertuschung von Grenzüberschreitungen und Übergriffen.

Ich zumindest würde an der Stelle der Verantwortlichen beim NLV und den betroffenen Vereinen jedenfalls nicht gut schlafen können...


RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - TranceNation 2k14 - 05.09.2025

(05.09.2025, 20:46)Reichtathletik schrieb: Grundsätzlich finde ich es in einem Rechtsstaat schon richtig, dass keine Namen veröffentlicht werden.
Gleichwohl haben wir noch keinen sinnvollen Umgang gefunden, wie relevante Institutionen (Vereine, Verbände) über die Gründe einer nicht weiter Beschäftigung informiert werden können. Das war ja auch im Handball das Problem. Wird man letztlich nie ganz auflösen können.

Doch. Nennt sich Führungszeugnis. Muss halt nur vom AG angefordert werden. Ist ja zB bei Jugendtraining auch gefordert...


RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - S_J - 05.09.2025

(05.09.2025, 21:32)TranceNation 2k14 schrieb:
(05.09.2025, 20:46)Reichtathletik schrieb: Grundsätzlich finde ich es in einem Rechtsstaat schon richtig, dass keine Namen veröffentlicht werden.
Gleichwohl haben wir noch keinen sinnvollen Umgang gefunden, wie relevante Institutionen (Vereine, Verbände) über die Gründe einer nicht weiter Beschäftigung informiert werden können. Das war ja auch im Handball das Problem. Wird man letztlich nie ganz auflösen können.

Doch. Nennt sich Führungszeugnis. Muss halt nur vom AG angefordert werden. Ist ja zB bei Jugendtraining auch gefordert...

Da werden ja aber nur Straftatbestände aufgeführt. Wenn jetzt jemand wegen Übergrifflichkeiten, die in einer Grauzone stattfinden und zu keiner Anzeige bzw. Verurteilung führen, nicht weiter beschäftigt wird, findet sich das auch auf dem Zeugnis nicht wieder.


RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - Atanvarno - 05.09.2025

Das funktioniert aber auch nur, wenn das Fehlverhalten so weit ging, dass es einen Eintrag im Führungszeugnis zur Folge hatte. Über den in Rede stehenden Trainer gab es seit Jahren Gerüchte, aber eben keine konkreten Verurteilungen, die sich im Führungszeugnis finden würden.


RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - alex72 - 05.09.2025

(05.09.2025, 21:32)TranceNation 2k14 schrieb:
(05.09.2025, 20:46)Reichtathletik schrieb: Grundsätzlich finde ich es in einem Rechtsstaat schon richtig, dass keine Namen veröffentlicht werden.
Gleichwohl haben wir noch keinen sinnvollen Umgang gefunden, wie relevante Institutionen (Vereine, Verbände) über die Gründe einer nicht weiter Beschäftigung informiert werden können. Das war ja auch im Handball das Problem. Wird man letztlich nie ganz auflösen können.

Doch. Nennt sich Führungszeugnis. Muss halt nur vom AG angefordert werden. Ist ja zB bei Jugendtraining auch gefordert...

Das Führungszeugnis listet nur Strafen ab 90,Tagessatzen auf.   

Ermittlungsverfahren kleinere Strafen und wie häufig in diesen Fällen- strafrechtlich nicht relevantes aber bedenkliches Verhalten- kommmt nicht vor...


RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - S_J - 05.09.2025

(05.09.2025, 21:46)alex72 schrieb:
(05.09.2025, 21:32)TranceNation 2k14 schrieb:
(05.09.2025, 20:46)Reichtathletik schrieb: Grundsätzlich finde ich es in einem Rechtsstaat schon richtig, dass keine Namen veröffentlicht werden.
Gleichwohl haben wir noch keinen sinnvollen Umgang gefunden, wie relevante Institutionen (Vereine, Verbände) über die Gründe einer nicht weiter Beschäftigung informiert werden können. Das war ja auch im Handball das Problem. Wird man letztlich nie ganz auflösen können.

Doch. Nennt sich Führungszeugnis. Muss halt nur vom AG angefordert werden. Ist ja zB bei Jugendtraining auch gefordert...

Das Führungszeugnis listet nur Strafen ab 90,Tagessatzen auf.   

Ermittlungsverfahren kleinere Strafen und wie häufig in diesen Fällen- strafrechtlich nicht relevantes aber bedenkliches Verhalten- kommmt nicht vor...

Deswegen beantragt man für die Jugendarbeit ja auch das erweiterte Führungszeugnis  Wink 

Da verjährt dann im Vergleich zum einfachen Führungszeugnis auch nichts.

Aber wie bereits gesagt: Es muss eine Verurteilung vorliegen. Ist meiner Meinung nach grundsätzlich auch richtig so, aber hilft eben in diesem Fall nicht weiter.


RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - Reichtathletik - 05.09.2025

Man könnte es ja auch andersherum machen und Arbeitszeugnisse bzw. Ehrenamtazeugnisse ausstellen – Standartmäßig wenn nichts vorgefallen ist. Wenn du dann in einem Fall wie dem hier konkreten an einem neuen Ort auftauchst, Landes-Trainer warst und nichts zeigen kannst, weil dein vorheriger Einsatzort dir aus Bedenken keine Empfehlung ausgestellt hat, wirft es halt Fragen auf


RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - S_J - 05.09.2025

(05.09.2025, 21:49)Reichtathletik schrieb: Man könnte es ja auch andersherum machen und Arbeitszeugnisse bzw. Ehrenamtazeugnisse ausstellen – Standartmäßig wenn nichts vorgefallen ist. Wenn du dann in einem Fall wie dem hier konkreten an einem neuen Ort auftauchst, Landes-Trainer warst und nichts zeigen kannst, weil dein vorheriger Einsatzort dir aus Bedenken keine Empfehlung ausgestellt hat, wirft es halt Fragen auf

Naja, auch hier gilt wieder, dass jeder Arbeitnehmer nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses ein Recht auf ein schriftliches, wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis hat, das keine negativen Hinweise enthalten darf. 

Also zumindest für hauptamtliche Trainer ist das ja bestehendes Recht. Und bei Ehrenamtlichen weißt du ja auch nie, ob die Empfehlung aus Bedenken nicht ausgestellt wird, oder aus Unmut über die Trennnung.

Da wäre eine neutrale Schiedsstelle schon sinnvoller; insbesondere, wenn es um solche Angelegenheiten geht. Quasi eine Trainer-Schufa ...