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Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Druckversion

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RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Oliver - 21.07.2026

Vielleicht sollte er den Anwalt von Sinner beauftragen. 

Ich persönlich habe auch schon einmal bei einem Handwerker etwas unterschrieben, was ich besser nicht hätte unterschreiben sollen. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass der Kontrolleur zu ihm gesagt hat, er solle „nur kurz hier unterschreiben“, ihm den Zettel hingehalten hat und er das Formular in der Situation quasi blind unterschrieben hat. In der Hektik nimmt man sich oft nicht die Zeit, ein Protokoll in Ruhe durchzulesen.

Gibt es für solche Kontrollen eigentlich einen festen Vordruck, oder wird im Protokoll alles individuell und explizit festgehalten?


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Barnie - 21.07.2026

(21.07.2026, 16:53)S_J schrieb:
(21.07.2026, 16:47)aj_runner schrieb: Nochmals zu dem Artikel der SZ:
Dem Vernehmen nach dachte der 25-Jährige womöglich, dass seine verweigerte Probe als „Missed Test“ verbucht werden könnte, wie wenn ein Athlet von einem Tester nicht angetroffen wird.

Wie kann es bei einer ordentlichen Aufklärung zu einer Verwechslung kommen oder wird die Aufklärung so uneindeutig formuliert, dass man es verwechseln kann?

Der Antidopingcode wurde hier im Thread ja schon verlinkt. 

Den haben Athleten zu kennen. Im Zweifelsfall sollten Trainer und Manager das lieber einmal zu oft mit den Athleten durchsprechen, damit es in einer solchen Situation nicht zu Verwechslungen kommen kann. 

Dementsprechend ist aus meiner Sicht die einzige Frage, ob es vier Jahre werden oder er es auf zwei durch eine gute Verteidigung herunterhandeln kann.

Naja, man kann etwas kennen und trotzdem kann es zu Missverständnissen kommen. Im Übrigen bezweifle ich, dass jeder, der sich dem Antidopingcode unterwirft (es sind ja nur schlappe 124 Seiten), sich des Inhalts und der Konsequenzen immer vollumfänglich bewusst ist. 

Und bei der Höhe des möglichen Strafmaß ist es nur angemessen, auch dem Tester in diesem Punkt eine große Mitverantwortung zu geben. Er ist in dieser Angelegenheit schließlich der Profi (und nicht der Athlet) und es ist seine Aufgabe, dass eine Belehrung ordnungsgemäß abläuft und der Athlet diese auch versteht.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Barnie - 21.07.2026

(21.07.2026, 17:05)Oliver schrieb: Vielleicht sollte er den Anwalt von Sinner beauftragen. 

Ich persönlich habe auch schon einmal bei einem Handwerker etwas unterschrieben, was ich besser nicht hätte unterschreiben sollen. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass der Kontrolleur zu ihm gesagt hat, er solle „nur kurz hier unterschreiben“, ihm den Zettel hingehalten hat und er das Formular in der Situation quasi blind unterschrieben hat. In der Hektik nimmt man sich oft nicht die Zeit, ein Protokoll in Ruhe durchzulesen.

Gibt es für solche Kontrollen eigentlich einen festen Vordruck, oder wird im Protokoll alles individuell und explizit festgehalten?

Das hatte ich hier auch schon gefragt. Es scheint einen festen Vordruck zu geben. An welcher Stelle aber die Belehrung steht bzw. ob sie sich auf der gleichen Seite befindet, auf der der Athlet unterschreiben muss, das habe ich noch nicht herausfinden können. 
Und so ungefähr, wie Du es schilderst, halte ich es auch durchaus für möglich, dass sich die Situation so abgespielt haben könnte.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - S_J - 21.07.2026

(21.07.2026, 17:13)Barnie schrieb:
(21.07.2026, 16:53)S_J schrieb:
(21.07.2026, 16:47)aj_runner schrieb: Nochmals zu dem Artikel der SZ:
Dem Vernehmen nach dachte der 25-Jährige womöglich, dass seine verweigerte Probe als „Missed Test“ verbucht werden könnte, wie wenn ein Athlet von einem Tester nicht angetroffen wird.

Wie kann es bei einer ordentlichen Aufklärung zu einer Verwechslung kommen oder wird die Aufklärung so uneindeutig formuliert, dass man es verwechseln kann?

Der Antidopingcode wurde hier im Thread ja schon verlinkt. 

Den haben Athleten zu kennen. Im Zweifelsfall sollten Trainer und Manager das lieber einmal zu oft mit den Athleten durchsprechen, damit es in einer solchen Situation nicht zu Verwechslungen kommen kann. 

Dementsprechend ist aus meiner Sicht die einzige Frage, ob es vier Jahre werden oder er es auf zwei durch eine gute Verteidigung herunterhandeln kann.

Naja, man kann etwas kennen und trotzdem kann es zu Missverständnissen kommen. Im Übrigen bezweifle ich, dass jeder, der sich dem Antidopingcode unterwirft (es sind ja nur schlappe 124 Seiten), sich des Inhalts und der Konsequenzen immer vollumfänglich bewusst ist. 

Und bei der Höhe des möglichen Strafmaß ist es nur angemessen, auch dem Tester in diesem Punkt eine große Mitverantwortung zu geben. Er ist in dieser Angelegenheit schließlich der Profi (und nicht der Athlet) und es ist seine Aufgabe, dass eine Belehrung ordnungsgemäß abläuft und der Athlet diese auch versteht.

Es geht hier ja wirklich nicht um Details.

Wenn jemand vor dir steht und einen Test möchte, ist es immer besser ja zu sagen. Wenn du einen Flug oder einen Wettkampf verpasst, ist das besser als eine Sperre.

Wenn man das nicht versteht und kommuniziert bekommt, dann weiß ich nicht, wofür der DOSB und DLV das entsprechend verantwortliche Personal eigentlich bezahlen.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - aj_runner - 21.07.2026

(21.07.2026, 17:54)S_J schrieb:
(21.07.2026, 17:13)Barnie schrieb:
(21.07.2026, 16:53)S_J schrieb:
(21.07.2026, 16:47)aj_runner schrieb: Nochmals zu dem Artikel der SZ:
Dem Vernehmen nach dachte der 25-Jährige womöglich, dass seine verweigerte Probe als „Missed Test“ verbucht werden könnte, wie wenn ein Athlet von einem Tester nicht angetroffen wird.

Wie kann es bei einer ordentlichen Aufklärung zu einer Verwechslung kommen oder wird die Aufklärung so uneindeutig formuliert, dass man es verwechseln kann?

Der Antidopingcode wurde hier im Thread ja schon verlinkt. 

Den haben Athleten zu kennen. Im Zweifelsfall sollten Trainer und Manager das lieber einmal zu oft mit den Athleten durchsprechen, damit es in einer solchen Situation nicht zu Verwechslungen kommen kann. 

Dementsprechend ist aus meiner Sicht die einzige Frage, ob es vier Jahre werden oder er es auf zwei durch eine gute Verteidigung herunterhandeln kann.

Naja, man kann etwas kennen und trotzdem kann es zu Missverständnissen kommen. Im Übrigen bezweifle ich, dass jeder, der sich dem Antidopingcode unterwirft (es sind ja nur schlappe 124 Seiten), sich des Inhalts und der Konsequenzen immer vollumfänglich bewusst ist. 

Und bei der Höhe des möglichen Strafmaß ist es nur angemessen, auch dem Tester in diesem Punkt eine große Mitverantwortung zu geben. Er ist in dieser Angelegenheit schließlich der Profi (und nicht der Athlet) und es ist seine Aufgabe, dass eine Belehrung ordnungsgemäß abläuft und der Athlet diese auch versteht.

Es geht hier ja wirklich nicht um Details.

Wenn jemand vor dir steht und einen Test möchte, ist es immer besser ja zu sagen. Wenn du einen Flug oder einen Wettkampf verpasst, ist das besser als eine Sperre.

Wenn man das nicht versteht und kommuniziert bekommt, dann weiß ich nicht, wofür der DOSB und DLV das entsprechend verantwortliche Personal eigentlich bezahlen.

Mit Euer Meinung stehen Du und Muffmann ziemlich alleine da. Wenn das so eindeutig wäre, warum gibt es dann das Instrument der Aufklärung über die Folgen? Und warum ist es der NADA wichtig, dieses Instrument verankert zu haben?


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Barnie - 21.07.2026

(21.07.2026, 17:54)S_J schrieb:
(21.07.2026, 17:13)Barnie schrieb:
(21.07.2026, 16:53)S_J schrieb:
(21.07.2026, 16:47)aj_runner schrieb: Nochmals zu dem Artikel der SZ:
Dem Vernehmen nach dachte der 25-Jährige womöglich, dass seine verweigerte Probe als „Missed Test“ verbucht werden könnte, wie wenn ein Athlet von einem Tester nicht angetroffen wird.

Wie kann es bei einer ordentlichen Aufklärung zu einer Verwechslung kommen oder wird die Aufklärung so uneindeutig formuliert, dass man es verwechseln kann?

Der Antidopingcode wurde hier im Thread ja schon verlinkt. 

Den haben Athleten zu kennen. Im Zweifelsfall sollten Trainer und Manager das lieber einmal zu oft mit den Athleten durchsprechen, damit es in einer solchen Situation nicht zu Verwechslungen kommen kann. 

Dementsprechend ist aus meiner Sicht die einzige Frage, ob es vier Jahre werden oder er es auf zwei durch eine gute Verteidigung herunterhandeln kann.

Naja, man kann etwas kennen und trotzdem kann es zu Missverständnissen kommen. Im Übrigen bezweifle ich, dass jeder, der sich dem Antidopingcode unterwirft (es sind ja nur schlappe 124 Seiten), sich des Inhalts und der Konsequenzen immer vollumfänglich bewusst ist. 

Und bei der Höhe des möglichen Strafmaß ist es nur angemessen, auch dem Tester in diesem Punkt eine große Mitverantwortung zu geben. Er ist in dieser Angelegenheit schließlich der Profi (und nicht der Athlet) und es ist seine Aufgabe, dass eine Belehrung ordnungsgemäß abläuft und der Athlet diese auch versteht.

Es geht hier ja wirklich nicht um Details.

Wenn jemand vor dir steht und einen Test möchte, ist es immer besser ja zu sagen. Wenn du einen Flug oder einen Wettkampf verpasst, ist das besser als eine Sperre.

Wenn man das nicht versteht und kommuniziert bekommt, dann weiß ich nicht, wofür der DOSB und DLV das entsprechend verantwortliche Personal eigentlich bezahlen.

Wenn es so klar kommuniziert worden sein sollte, dann wäre es in der Tat einfach. Aber dazu gibt es eben unterschiedliche Aussagen. Und deswegen sind die Details dann eben doch wichtig. Der Athlet hat immer unrecht oder unsere Tester machen nie Fehler, das wäre mir jetzt zu einfach.
Diese Widersprüche müssen aufgeklärt werden. Und dann kann es auch ein gerechtes Urteil geben.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Oliver - 21.07.2026

Darf eine Dopingkontrolle außerhalb des definierten Zeitfenster jemanden an der Ausübung seines Berufes hindern? Letztendlich wurde dies von Owen Ansah verlangt, denn er ist ein Profisportler und bekommt bestimmt von seinen Sponsoren eine Prämie, wenn er in der Diamond League an den Start geht.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Reichtathletik - 21.07.2026

(21.07.2026, 19:26)Oliver schrieb: Darf eine Dopingkontrolle außerhalb des definierten Zeitfenster jemanden an der Ausübung seines Berufes hindern? Letztendlich wurde dies von Owen Ansah verlangt, denn er ist ein Profisportler und bekommt bestimmt von seinen Sponsoren eine Prämie, wenn er in der Diamond League an den Start geht.

Natürlich darf sie das, gerade wenn jemand LeistungsSPORTLER ist.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - TranceNation 2k14 - 21.07.2026

Nochmal, warum ist der Kontrolleur nicht mit zum Flughafen?

Aus dem Leitfaden der USADA:

Zitat:Failing to provide a sample and leaving the sight of a DCO/chaperone due to another commitment, such as practice, work, or school. If reasonable, the DCO should accompany the athlete until they are available to provide a sample.

https://www.usada.org/athlete-advisory/athlete-responsibilities-failure-to-comply-sample-collection/

Solange das nicht geklärt ist, liegt mindestens auch ein Verfahrensfehler des Kontrolleurs vor.


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Küstenkrebs - 21.07.2026

(21.07.2026, 19:28)Reichtathletik schrieb:
(21.07.2026, 19:26)Oliver schrieb: Darf eine Dopingkontrolle außerhalb des definierten Zeitfenster jemanden an der Ausübung seines Berufes hindern? Letztendlich wurde dies von Owen Ansah verlangt, denn er ist ein Profisportler und bekommt bestimmt von seinen Sponsoren eine Prämie, wenn er in der Diamond League an den Start geht.

Natürlich darf sie das, gerade wenn jemand LeistungsSPORTLER ist.

Auch die Dopingkontrolle es Teil der Berufsausübung.