17.10.2017, 14:12
Hallo Zusammen,
ja, es scheint wohl auf die "Fußball-Schiedsrichter"-Lösung hinaus zu laufen. Beim Fußball entscheidet auch der Schiri, ob der Platz bespielbar ist oder nicht (außer er ist vorher schon vom Eigentümer gesperrt worden).
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt ja dem Eigentümer und wenn die Stadt es darauf ankommen lässt, kann ich nur als amtliche Aufsicht am Veranstaltungstag die Veranstaltung bei rutschigen Verhältnissen absagen. Wobei, dann werde ich sie sogar absagen müssen, da mir ja der gefährliche Zustand vorher schon bekannt war, sonst komme ich selber noch in die Haftung..
Ist dann vielleicht der einzige Hebel über die negative Presse, die solch eine Absage nach sich ziehen würde.
Aber ich werde es noch einmal mit einem Unterstützungsschreiben für den Verein versuchen. Unsere Fußballpartner im Kreis waren damit auch schon einmal bei einer kaputten Stankette auf einem Fußballplatz erfolgreich. Da wollte sich die Stadt auch den Austausch der kaputten Eisenpfähle am Spielfeldrand sparen.
ja, es scheint wohl auf die "Fußball-Schiedsrichter"-Lösung hinaus zu laufen. Beim Fußball entscheidet auch der Schiri, ob der Platz bespielbar ist oder nicht (außer er ist vorher schon vom Eigentümer gesperrt worden).
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt ja dem Eigentümer und wenn die Stadt es darauf ankommen lässt, kann ich nur als amtliche Aufsicht am Veranstaltungstag die Veranstaltung bei rutschigen Verhältnissen absagen. Wobei, dann werde ich sie sogar absagen müssen, da mir ja der gefährliche Zustand vorher schon bekannt war, sonst komme ich selber noch in die Haftung..
Ist dann vielleicht der einzige Hebel über die negative Presse, die solch eine Absage nach sich ziehen würde.
Aber ich werde es noch einmal mit einem Unterstützungsschreiben für den Verein versuchen. Unsere Fußballpartner im Kreis waren damit auch schon einmal bei einer kaputten Stankette auf einem Fußballplatz erfolgreich. Da wollte sich die Stadt auch den Austausch der kaputten Eisenpfähle am Spielfeldrand sparen.